Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welche grundsätzlichen ordnungsrechtlichen Genehmigungen sind zur temporären Zwischennutzung von Gebäuden notwendig bzw. welche Auflagen müssen erfüllt sein?
2. Gibt es Unterschiede hinsichtlich der Genehmigungen und Auflagen von Zwischennutzungen bei gleicher Nachnutzung der Immobilie im Vergleich zu einer anderweitigen Nutzung?
3. Welche Unterschiede hinsichtlich der ordnungsrechtlichen Genehmigungen und Auflagen gibt es bei einmaligen Veranstaltungen in einem Leerstand im Vergleich zu einer längerfristigen Nutzung?
4. Welche Kosten und Gebühren entstehen für die ZwischennutzerInnen für die notwendigen Genehmigungen?
5. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, ordnungsrechtliche Hemmnisse bei der Umsetzung einer Zwischennutzung zu minimieren?
Begründung:
Immer häufiger gibt es von verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen den Wunsch nach temporärer Zwischennutzungen leerstehender Räume und Immobilien, um das kreative Stadtentwicklungspotenzial der Stadt zu erhöhen. Dabei sollen Räume und Gebäude ohne große Veränderungen vor allem für künstlerische Aktivitäten genutzt werden. Die Zwischennutzung ist dabei eine win-win-Situation sowohl für die EigentümerInnen (die Immobilie wird weiter genutzt und gepflegt) als auch für die NutzerInnen (ihr Raumbedarf wird temporär erfüllt).