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Thema:  Rechtsextremismus

Art: Pressemitteilung

Zuwendungen an NPD und Rechte - Wenn überhaupt, dann nur gegen Bürgschaften

Die Verwaltung soll prüfen, ob finanzielle Zuwendungen an die sogenannte Ratsgruppe von NPD/RECHTE nur gegen Sicherheitsleistungen (Bürgschaft) gezahlt werden können. Das sieht ein Antrag der GRÜNEN für die Sitzung des Rates in der kommenden Woche vor.

Laut Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster sind die Ratsmitglieder von NPD und RECHTE vorläufig als Gruppe zu behandeln und haben damit Anrecht auf Zuwendungen von ca. 45.000 Euro jährlich. Die Verwaltung hatte mitgeteilt, dass sie sich an dieses Urteil gebunden fühlt und die Gelder auszahlen muss. Vor dem Hintergrund des laufenden Verbotsverfahrens gegen die NPD zahlt allerdings momentan auch der Bundestag die Geld

Ingrid Reuter und Ulrich Langhorst, Fraktionssprecher*innen der GRÜNEN: „Es ist schwer zu ertragen, dass Mitglieder rechtsextremistischer, fremdenfeindlicher und rassistischer Organisationen Geld aus der städtischen Kasse erhalten sollen. Am liebsten wäre uns, sie bekämen keinen Cent. Das ist vor dem Hintergrund des Urteils des OVG schwierig. Allerdings sähe das bei einem NPD-Verbot schon wieder anders aus.

Zurzeit berät das Bundesverfassungsgericht über einen entsprechenden Verbotsantrag. Mit der Entscheidung wird in einigen Monaten gerechnet. Wenn das Verbotsverfahren erfolgreich ist, verliert auch das Dortmunder Ratsmitglied der NPD sein Mandat. Das sieht der Paragraph 46 des Kommunalwahlgesetzes vor: Wird eine Partei durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt, so verlieren die Vertreter, die dieser Partei zur Zeit der Antragstellung oder der Verkündung des Urteils angehören, ihren Sitz. Der dadurch freigewordene Sitz im Rat bleibt anschließend unbesetzt.

Spätestens dann existiert als Konsequenz auch die sogenannte Gruppe aus NPD und RECHTEN nicht mehr. Da stellt sich natürlich die Frage: Was ist, wenn die bis zu diesem Zeitpunkt bereits gezahlten Zuwendungen nicht mehr zurückgezahlt werden können? Diese Frage beschäftigt auch andere Ebenen. So gewährt der Bundestag vor dem Hintergrund des Verbotsverfahrens die gesetzliche Parteienfinanzierung an die NPD derzeit nur gegen Sicherheitsleistungen der Partei. Die Verwaltung sollte deshalb umgehend prüfen, ob dieses Verfahren auch hinsichtlich der Zuwendungen an die sogenannte Ratsgruppe NPD/RECHTE angewandt werden kann. Wenn die Prüfung positiv ausfällt, dann sollte ein solches Verfahren auch in Dortmund umgesetzt werden.“

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