Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und Beschlussfassung in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit:
Beschlussvorlage
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine langfristige Strategie (inhaltliche und personelle Ausstattung, Ausrichtung sowie Finanzierung) für die Musikschule für die nächsten Dekaden aufzustellen.
- Die Verwaltung wird im Zuge des gerade verabschiedeten und am 01. Januar 2022 in Kraft tretenden Kulturgesetzbuches für das Land Nordrhein-Westfalen beauftragt, die Zertifizierung “Anerkannte Musikschule NRW” nach § 45 KulturGB NRW für die Musikschule Dortmund zu erlangen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit in seiner Sitzung am 08. März 2022 über Auswirkungen des neuen Kulturgesetzbuches NRW und damit den gesetzlichen Rahmen für die Musikschulen in NRW sowie die neue Richtlinie zur Förderung von Musikschulen zu unterrichten.
Begründung
Die Musikschule Dortmund, die eine der größten in Deutschland ist und auf eine 70-jährige Geschichte zurückblickt, ist eine wichtige kulturelle Institution unserer Stadt. Die Mitarbeitenden leisten eine wichtige Arbeit, um musikalisch-künstlerische Inhalte zu vermitteln und jungen Menschen musische, soziale und emotionale Schlüsselqualifikationen mit auf den Weg zu geben. Die Musikschule Dortmund leistet kompetente und qualifizierte Bildungsarbeit für alle sozialen und kulturellen Schichten in Dortmund. Vor dem Hintergrund des novellierten Kulturgesetzbuches NRW soll die Dortmunder Musikschule die Zertifizierung „Anerkannte Musikschule NRW“ erlangen, um potentielle Förderungen zu erhalten. Im diesem Zuge soll die Musikschule ein Zukunftskonzept aufstellen, wie sie sich in Zukunft finanziert und personell ausgestattet sein muss, um den Ansprüchen gerecht zu werden.