Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN fordert die Verwaltung auf, dem Rat das von den Westfalenhallen in Auftrag gegebene vollständige Gefährdungsgutachten der DEKRA vor der Beschlussfassung in der Ratssitzung am 18.11.2021 vorzulegen.
In dem Zusammenhang soll auch die Beauftragung der Westfalenhallen an die DEKRA offengelegt werden, um zu klären, inwieweit Alternativen zur Sperrung des Weges Teil des Auftrags an die DEKRA waren.
Die Westfalenhallen werden zudem aufgefordert, mittelfristig ein Konzept zur Anlieferung der Messe aufzustellen, das ohne Inanspruchnahme der in Rede stehenden Fuß- /Radwegeachse auskommt.
Begründung:
Bei der Entscheidung zur weiteren öffentlichen Nutzung der Durchwegung zwischen den Westfalenhallen 3 und 4 spielt das Gefährdungsgutachten der DEKRA eine entscheidende Rolle. Dennoch liegt den Ratsmitgliedern bisher nur eine von den Westfalenhallen erstellte Zusammenfassung dieses Gutachtens vor. Als Teil der Entscheidungsgrundlage und zur umfassenden Bewertung der Sachlage muss den Ratsmitgliedern die Bewertung der Aufgabenstellung an die DEKRA und die daraus resultierende Bewertung jedoch in Gänze bekannt sein.
Das Anliegen der Geschäftsführung der Westfalenhallen, die Verkehrssicherheit für Radfahrenden und Fußgänger*innen zu gewährleisten und sowohl die Geschäftsführung als auch den Aufsichtsrat rechtlich bei Haftungsfragen abzusichern, ist nachvollziehbar und geboten. Dennoch müssen aufgrund der Bedeutung des Weges für die Öffentlichkeit und die bestehende vertragliche Verpflichtung zur Offenhaltung des Weges Alternativen zur (temporären) Sperrung im Rat diskutiert werden können.