Vor dem Hintergrund der ab Januar 2023 geplanten Wohngeld-Reform der Bundesregierung bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN im Wege der Dringlichkeit um die Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung. Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem engen Zeitplan für die Umsetzung und die Berücksichtigung möglicher zusätzlicher Personalbedarfe. Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen im oben genannten Zusammenhang:
- Wie bewertet die Verwaltung die möglichen Auswirkungen der geplanten Wohngeldreform für die Stadt Dortmund?
- Wie bereitet sich die Verwaltung aktuell auf die kurzfristig anstehende Umsetzung vor?
- Mit welchem zusätzlichen Personalaufwand für die Beratung zunehmender Antragssteller* innen, die Prüfung von Anträgen und die Auszahlung der Leistungen rechnet die Verwaltung derzeit?
- Inwieweit ist für den entstehenden erhöhten Verwaltungsaufwand mit einem Ausgleich seitens des Bundes, bzw. des Landes zu rechnen?
- Welche Erfahrungen wurden bisher mit der Einführung zusätzlicher Informationswege bezüglich der Möglichkeiten des Wohngeldbezugs (DS-Nr.: 23134-21-E1) gemacht? Sind aus Sicht der Verwaltung weitere Anpassungen der Kommunikationswege insbesondere vor dem Hintergrund der Ausweitung der Anspruchsberechtigten nötig?
Begründung:
Aufgrund der steigenden Energiepreise plant die Bundesregierung eine Erhöhung des Wohngeldes ab Januar 2023. Im Zuge dessen ist auch eine Erweiterung des Empfänger*innenkreises im Gespräch. Das heißt, mehr Bürger*innen haben zukünftig einen Anspruch auf diese Sozialleistung. Für viele davon ist das Antragsverfahren völlig neu. Neben einem erhöhten Beratungsbedarf zur Anspruchsberechtigung wird auch die Zahl der zu prüfenden Anträge voraussichtlich deutlich ansteigen, was zu einem zusätzlichem Personalaufwand führen wird.