Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung zur Sitzung am 25.01.2023 um einen aktuellen Sachstand zur Bearbeitung von Anträgen zur Zahlung von Wohngeld.
Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Erhalten Personen, die bisher schon im Wohngeldbezug waren, die bisherigen Beträge vorläufig weiter ausgezahlt, bis eine Neuberechnung durchgeführt wurde, um Unterbrechungen zu vermeiden?
- Wie bewertet die Verwaltung die Möglichkeit, den Bewilligungszeitraum bei gleichbleibenden Verhältnissen auf 24 Monate zu verlängern?
- Soll in Dortmund die Möglichkeit von Kurzbescheiden und Vorschusszahlungen genutzt werden?
- Welche anderweitigen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die durch die Wohngeldreform massiv verzögerte Auszahlung von Wohngeld zu überbrücken (Härtefallfonds, Vorauszahlungen)? Inwieweit können besondere Härtefälle berücksichtigt werden?
Begründung:
Mit der neuen Wohngeldreform und der sich daraus ergebenden höheren Zahl an Anspruchsberechtigten ist mit einem deutlichen Anstieg an Wohngeldanträgen zu rechnen. Die zu erwartenden Verzögerungen von bis zu vier Monaten bei der Bearbeitung und Auszahlung treffen jedoch nicht nur die Gruppe der Neuantragsteller*innen. Ein besonderes Problem stellt der Bearbeitungsstau auch für diejenigen dar, die schon jetzt auf die Unterstützung bei den Mietzahlungen dringend angewiesen sind. Hier sind kurzfristige und unbürokratische Lösungen nötig. Die Landesregierung hatte angekündigt, dass Kommunen die Möglichkeit erhalten, über einen sogenannten Kurzbescheid Vorschusszahlungen vor der endgültigen Bearbeitung auszahlen können.