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Thema:  Umwelt + Verkehr Newsletter

Art: Newsletter, Winterdienst

Winterdienst: Besseres Konzept für Radwege und Alternativen zum verbotenen Streusalz

Kaum gefriert es auf den Straßen, wird es für Radfahrerinnen und Radfahrer in Dortmund gefährlich. Denn viele Hauptradrouten werden nicht ausreichend oder gar nicht gestreut. Wir fordern deshalb ein Konzept zur Verbesserung des Winterdienstes auf Radwegen. Zudem sollen umweltfreundliche Streumittel zukünftig über die Dortmunder Recyclinghöfe erhältlich sein.

Den Winterdienst für Radwege optimieren

Die Organisation des Winterdienstes bleibt für den Radverkehr weiterhin unzureichend. Zwar hat die Stadt eine Vereinbarung zur Schneeräumung mit der EDG, diese gilt jedoch nur für einen Teil des Radwegenetzes in Dortmund. Wege für Radfahrer*innen werden teilweise sogar noch mit geräumtem Schnee von der Straße zugeschüttet, was den Radverkehr zusätzlich benachteiligt. Lange nach dem Einsetzen von Tauwetter sind somit einige Wege weiter unbenutzbar. Einen Antrag zum verbesserten Winterdienst auf Radwegen stellen wir deshalb im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün am 31. Januar zur Beratung. Die Verwaltung soll ein Konzept erarbeiten, das den Winterdienst auf Dortmunder Radwegen verbessert. Das Konzept soll Haupt- und Nebenstrecken definieren und die Hauptradrouten priorisiert in den Winterdienstplan aufnehmen. Die Verwaltung würde damit dem Beispiel anderer Städte folgen, in denen der Winterdienst über die rechtlichen Anforderungen hinausgeht: So gehören in Chemnitz wichtige Radwege der zweithöchsten Prioritätsstufe bei den zu räumenden Strecken an. Ein solches Vorgehen stünde auch der „fahrradfreundlichen Stadt Dortmund“ gut zu Gesicht.

Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Dortmund unterscheidet Straßen der Winterdienststufen I, II und III. Die Straßen der ersten Stufe werden vorrangig von Eis und Schnee befreit. Es handelt sich dabei um Hauptverkehrsstraßen und besondere Gefahrenpunkte wie Kreuzungsbereiche, Brücken oder Strecken mit starkem Gefälle. Zu den Straßen der zweiten Winterdienststufe gehören innerörtliche Verbindungsstraßen. 678 Straßenkilometer der dritten Winterdienststufe bleiben aus ökologischen Gründen vom Winterdienst ausgenommen. Grundsätzlich ist der sparsame, umweltfreundliche und effektive Einsatz von Taumitteln auch aus unserer Sicht erstrebenswert. Leider werden Radwege oftmals jedoch nicht der Stufe I zugeordnet, sodass diese unbehandelt und damit auch gefährlich bleiben.

Besonders gefährlich: die Schnettkerbrücke

Das Fahrradfahren führt im Winter immer wieder gerade auch außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Nebenstraßen zu gefährlichen Rutschpartien, da der Winterdienst dort für Radwege nicht übernommen wird. Dabei kommt es besonders an der Schnettkerbrücke, der Hauptradroute zur Universität, immer wieder zu gefährlichen Vereisungen. Bereits 2013 haben wir einen Antrag für einen regelmäßigen Winterdienst auf dieser Strecke im damals zuständigen Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien gestellt. Laut Stellungnahme der Verwaltung war hier zunächst die Zuständigkeit zwischen der Stadt und straßen.nrw zu klären – was bisher immer noch nicht erfolgt zu sein scheint.

In unserem aktuellen Antrag im Verkehrsausschuss fordern wir deswegen zusätzlich, dass die Belange des Radverkehrs bei der Durchführung der Winterdienstarbeiten an besonders gefährlichen Stellen wie zum Beispiel der Schnettkerbrücke im Vorgriff auf das zu erarbeitende Konzept bereits jetzt berücksichtigt werden.

Sicherheit ja, aber ohne Salz

Zwar türmen sich die Salzsäcke in allen Größen seit Wochen in Super- und Baumärkten. Doch auf den Gehwegen darf laut Straßenreinigungssatzung der Stadt Dortmund von Anlieger*innen, die Räum- und Streupflicht haben, grundsätzlich kein Salz gestreut werden. Denn das Salz sickert in den Boden und schädigt massiv Bäume und Sträucher. Spritzwasser und salzhaltige Abwässer belasten Erde und Grundwasser. Doch wer sich an das Salzverbot halten will und umweltverträgliche Mittel einsetzen möchte, hat ein Problem: Die erlaubten „abstumpfenden Mittel“ sind selbst bei aufmerksamer Suche im Handel kaum zu finden. Damit die Bürger*innen sich richtig verhalten können, müssen die umweltfreundlichen Alternativen auch angeboten werden. Dafür muss im Zweifel die Stadt Sorge tragen. Wir beantragen deswegen ein entsprechendes Angebot bei der EDG, die in den Wintermonaten auf ihren Recyclinghöfen das richtige Material zur Abgabe an Privatpersonen vorhalten sollte.

Mehr Infos für Bürger*innen mit Räum- und Streupflicht

Die Stadt Dortmund erlaubt Streusalz für den privaten Gebrauch nur, wenn bei außergewöhnlichen Wetterverhältnissen wie beispielsweise Blitzeis das Streuen der Bürgersteige mit Granulat oder Sand nicht mehr hilft. Dann darf an Brückenauf- und abgängen, auf Treppen, in Passagen oder bei steilem Gefälle Streusalz zum schnellen Abtauen eingesetzt werden. Die EDG darf grundsätzlich zur Verkehrssicherheit Salz einsetzen – allerdings nur auf den Fahrbahnen. Doch auch im städtischen Winterdienst wird Salz wenn möglich durch Granulat ersetzt. Da trotz der klaren Regelungen privat häufig aus Unwissenheit zum Salz gegriffen wird, wollen wir, dass die Bürger*innen informiert werden. Zum einen darüber, dass der Einsatz von Salz auf Gehwegen nicht erlaubt ist, auch wenn das Angebot in den Supermärkten etwas anderes suggeriert. Und zum anderen darüber, wo man erlaubtes und umweltverträgliches Streugut bekommen kann. Wir wollen erreichen, dass die Umwelt mit möglichst wenig Salz belastet wird.

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