Im Zusammenhang mit der Erschließung des Areals der ehemaligen Sinteranlage der Westfalenhütte bittet die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN um eine aktuelle Berichterstattung der Verwaltung zur Artenschutzprüfung. Des Weiteren bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Maßnahmen für die diversen geschützten Arten sind nach Einschätzung der Verwaltung trotz des rechtskräftigen B-Plans In-N 222 noch nötig?
2. Wurden mit der Rewe Dortmund Großhandel eG im Rahmen der Verlagerung des Frischelagers vom jetzigen Standort in Asseln auf das Betriebsgelände der Westfalenhütte über die Gestaltung der Freiflächen bereits Gespräche geführt?
3. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
4. Die Stadt Dortmund hat im April 2003 in einem Erörterungstermin mit der Bezirksregierung Arnsberg zum Gebietsentwicklungsplan zugesagt, dass im Falle der Aufgabe des Logistikbetriebes der REWE in Asseln die gesamte Fläche wieder dem regionalen Grünzug zugeführt werden soll. (s. Anlage vom 15.4.2003). Mit der Verlegung des REWE Frischelagers zur Westfalenhütte wird die Fläche nun freigezogen. Wann wird die Stadt Dortmund einen entsprechenden Antrag auf Änderung der Regionalplans zur Rücknahme der GIB-Darstellung in Asseln stellen?
Begründung: Auf dem Gebiet der ehemaligen Sinteranlage wurde nach einem Ortstermin mit den Naturschutzverbänden und dem Umweltamt im Mai dieses Jahres das Vorkommen geschützter Arten wie Kreuzkröte, Flussregenpfeifer und weitere Rote-Liste-Arten bestätigt. Der Schutz dieser gefährdeten Tierarten ist beim weiteren Sanierungs- und Bebauungsfortschritt zu beachten und muss über entsprechende, sachgerechte Maßnahme gesichert werden. Auch für die Folgenutzung des Geländes muss eine entsprechende Lösung gefunden werden.