Der Rat beschließt Variante 2 (vollständige Kommunalisierung von DEW21) der Beschlussvorlage.
Zur Refinanzierung des Fremdkapitalaufwandes soll die bisher von RWE in Anspruch genommene Dividende herangezogen werden. Darüber hinaus stellt der Rat es DSW21 frei, Teile seines RWE-Aktienpaketes zur Einschränkung der Fremdkapitalaufnahme einzusetzen. Eine Beteiligung der BürgerInnen über einen Bürgerfonds ist wünschenswert.
Ergänzend zur Drucksache Nr.: 10441-13 möge der Rat folgende Sachverhalte als Verhandlungsauftrag für DSW21 beschließen, sofern nicht die Alternative 2 des Beschlussvorschlages eine Mehrheit findet:
1) Ein überarbeiteter Gesellschaftsvertrag soll eine erneute Endschaftsregelung analog zu § 19 des Gesellschaftsvertrages der DEW enthalten und für max. zehn Jahre gelten. Für die Ermittlung einer Auseinandersetzungsbilanz soll künftig der üblichere Ertragswert des Unternehmens in Ansatz gebracht werden.
2) Darüber hinaus sollte der Gesellschaftsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ein beiderseitiges jährliches Kündigungsrecht vorsehen.
3) In den überarbeiteten Gesellschaftsvertrag soll eine sog. Change-of-Control-Klausel eingefügt werden, um bei einer Übernahme/einem Verkauf oder einer Teilübernahme/ einem Teilverkauf der RWE und der daraus resultierenden sog. Überfremdung bzw. drohendem Streubesitz des Gesellschafters RWE den Kontrollverlust zu verhindern. Den Gesellschaftern wird ein Sonderkündigungsrecht bei einer Übernahme/ Verkauf eines der Gesellschafter eingeräumt.
4) Die Zahlung einer Mindestdividende an RWE ist bei einem zu überarbeitendem Ergebnisabführungsvertrag weitestgehend zu minimieren, um auch RWE am unternehmerischen Risiko der DEW21 zu beteiligen und gleichzeitig die körperschaftssteuerliche Einzelorganschaft zwischen DEW21 und DSW21 fortzuführen.
5) Die kommunalpolitische Präsenz im Aufsichtsrat der DEW21 soll gestärkt werden. Der Aufsichtsratsvorsitz wird zukünftig mit einem/einer kommunalpolitischen Vertreter/- in besetzt.
6) In Ergänzung des Beschlusses beantragen wir zur Erweiterung des Verhandlungsspielraumes für DSW21 die Einfügung des folgenden Satzes: „Vorstellbar für den Rat ist jedoch auch eine Lösung, bei der die RWE-Beteiligung unterhalb der Schwelle von 25,1 % bleibt.“ Begründung: Die Begründung erfolgt mündlich.