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Thema:  Umwelt + Verkehr Stadt + Rat

Art:  Bitte um Stellungnahme

Wegwerfen von Zigarettenresten

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet um Stellungnahme der Verwaltung: 

  • Wie oft hat das Ordnungsamt in den Jahren 2018 bis heute Verwarngelder für das Wegwerfen von Zigarettenresten verhängt? 

  • Inwiefern sehen die öffentlichen Abfallbehälter in Dortmund eigene Einwurfmöglichkeiten für die hochgiftigen Filter vor? Wie sind diesbezüglich die Planungen der Verwaltung für einen Ausbau solcher Abfallbehälter mit eigenen Einwurfmöglichkeiten für Zigarettenreste? 

  • Wie bewertet die Verwaltung das gesonderte Aufstellen von Outdoor-Aschern nur für Zigaretten-Reste an Eingängen und hoch frequentierten Plätzen? 

Darüber hinaus bittet die Fraktion die Verwaltung auf Grundlage ihrer Erfahrungen um eine Einschätzung zur Erhöhung der Verwarngelder für das sogenannte “Littering” von Zigarettenresten: Inwiefern befürwortet die Verwaltung einen Wechsel in die Kategorie „bedeutende Gegenstände“ – auch aufgrund der giftigen und nicht unbedeutenden Zigarettenfilter? Derzeit wird ein Verwarngeld i.H.v. 50 € für das „Wegwerfen kleinerer oder unbedeutenderer Gegenstände wie Zigarettenkippen, Zigarettenschachteln, Pappteller und -schalen, "coffee-to-go-Becher" etc.“ fällig. Für das „Wegwerfen größerer oder bedeutender Gegenstände wie Verpackungsmaterial, Pappkartons, Blechdosen, Plastik, Kaugummi, Speisereste etc.“ werden ab 75 € fällig.

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