Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Die Verwaltung prüft, ob Zuwendungen an die sogenannte Ratsgruppe von NPD/RECHTE analog des momentanen Verfahrens des Bundestags bei der gesetzlichen Parteienfinanzierung nur gegen Sicherheitsleistungen gewährt werden können.
2. Sollte die Prüfung positiv ausfallen, wird die Verwaltung aufgefordert, ein solches Verfahren umzusetzen.
Begründung:
Laut Urteil des OVG Münster vom 25. Februar sind bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Hauptverfahrens die Ratsmitglieder von NPD und RECHTE als Gruppe zu behandeln. Das schließt auch die Gewährung finanzieller Zuwendungen ein. Zurzeit berät das Bundesverfassungsgericht über einen Antrag auf Verbot der NPD. Mit der Entscheidung wird in einigen Monaten gerechnet. Wird eine Partei durch das Bundesverfassungsgericht gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes für verfassungswidrig erklärt, so verlieren nach § 46 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz NRW die Vertreter*innen, die dieser Partei zur Zeit der Antragstellung oder der Verkündigung des Urteils angehören, ihren Sitz in parlamentarischen Gremien. Die dadurch freigewordenen Sitze bleiben unbesetzt. Im Ergebnis bedeutet dies für Dortmund, dass bei einem Verbot nicht nur das Ratsmitglied der NPD sein Mandat verliert, sondern als Konsequenz auch die sogenannte Ratsgruppe NPD/ RECHTE nicht mehr existiert. Vor dem Hintergrund des aktuellen Verbotsverfahrens gewährt der Bundestag die gesetzliche Parteienfinanzierung an die NPD derzeit nur gegen Sicherheitsleistungen der Partei. Denn falls die NPD vom Bundesverfassungsgericht verboten werden sollte, hätte sie dieses Geld möglicherweise schon ausgegeben. Wenn machbar, sollte dieses Verfahren auch hinsichtlich der Zuwendungen an die sogenannte Ratsgruppe NPD/RECHTE angewandt werden.