Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses unter dem o.g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welche Informationen hat die Verwaltung bisher über die vom Innenministerium angekündigte Videoüberwachung des öffentlichen Raumes?
2. Wie sind die vom Polizeipräsidenten gemeldeten Orte für eine Videoüberwachung in Dortmund im Vorfeld mit der Verwaltung be- und abgesprochen worden?
3. Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung über weitere Orte in Dortmund, die neben der Brückstraße für den Einsatz von Videoüberwachung geprüft worden sind?
4. Wie bewertet die Verwaltung die Notwendigkeit einer Videoüberwachung in der Brückstraße, vor allem hinsichtlich des Merkmals „Kriminalitätsschwerpunkt“?
5. Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung über die Entwicklung einzelner Straftatbe-stände in der Brückstraße in den vergangenen fünf Jahren?
6. Laut §15 der Verwaltungsvorschrift des Polizeigesetzes NRW ist Videoüberwachung zur Verhütung von Straftaten nur im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zulässig. Das Konzept muss auf die spezifischen Gegebenheiten vor Ort abgestimmt sein und ergänzende Maßnahmen zur Polizeiarbeit vorsehen. Wie ist die Verwaltung in die Erarbeitung dieses Konzeptes eingebunden?
7. Sind darüber hinaus Konzepte geplant, die Maßnahmen für den Städtebau, das Ordnungsrecht bzw. deren Handhabe vorsehen und die in ein Kommunikationskon-zept mit betroffenen Anwohnern bzw. Gewerbetreibenden integriert sind?
8. Welche Einschränkungen sieht die Verwaltung für die Bürger*innen durch die Videoüberwachung? Welche Möglichkeiten für Bürger*innen gibt es, gegen die geplante Videoüberwachung vorzugehen?
9. Wie und wann werden die politischen Gremien in die konkreten Abläufe einbezogen und gehört?
Begründung: Das Innenministerium NRW hat mitgeteilt, dass zukünftig auch in der Brückstraße Video-überwachung eingesetzt werden soll. Eine Information der politischen Gremien hat es bis-her nicht gegeben.