Die Personalverwaltung wird aufgefordert, halbjährlich über vorgenommene externe Personaleinstellungen in schriftlicher Form dem Haupt- und Finanzausschuss zu berichten.
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Die Personalverwaltung wird aufgefordert, halbjährlich über vorgenommene externe Personaleinstellungen in schriftlicher Form dem Haupt- und Finanzausschuss zu berichten.