Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags: Punkt 4.10 der gemeinsamen Eckpunkte wird wie folgt geändert: […] Beim Auslaufen einer Bestellung und auslaufendem Dienstvertrag wird der neue Dienstvertrag auf die von der Stadt Dortmund vorgesehenen Eckpunkte umgestellt.
Begründung: Für künftige abzuschließende Dienstverträge der Geschäftsführer und Vorstände städtischer Beteiligungsgesellschaften soll bezüglich der Vergütung und Versorgung ein verbindlicher Orientierungsrahmen vereinbart werden. Zudem sollen die jetzt definierten Eckpunkte zu den Dienstverträgen für einheitliche Regelungen und mehr Transparenz sorgen. Um diese Ziele zu erreichen, muss ein einheitlicher Zeitpunkt für die Umstellung festgelegt werden. Dies ist nachvollziehbar der Abschluss eines neuen Dienstvertrags. Dies muss jedoch sowohl Neubestellungen als auch bei Wiederbestellungen gelten. Mit freundlichen Grüßen, gez