Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um eine Bewertung der Umsetzung und der Auswirkungen der ab dem 1. September, bzw. dem 1. Oktober 2022 gültigen gesetzlichen Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig und mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV, bzw. EnSimiMaV) auf die städtischen Liegenschaften sowie die kommunalen Unternehmen.
Im Zusammenhang mit der Notwendigkeit, umgehend Maßnahmen zum Energiesparen umzusetzen, bitten wir die Verwaltung, auch mit den städtischen Töchtern weitere Schritte, wie z.B. an heißen Tagen die Absenkung der Raumtemperatur per Klimaanlage auf max. 26 Grad, zu vereinbaren.
Begründung:
Nach Informationen der Verwaltung (Stellungnahme zur DS-Nr.: 24444-22-E1) wurden für die städt. Liegenschaften bisher keine gesonderten Energiesparmaßnahmen aufgrund der aktuellen Notfallsituation bei der Energieversorgung ergriffen. Die Begründung nannte vor allem organisatorische Probleme: „Grundsätzlich könnten Gebäude oder Teilbereiche, bei gleichzeitiger Homeofficeregelung aller Beschäftigten, wie auch an den Wochenenden in der Beheizung reduziert werden. Voraussetzung ist, dass es einzelne Heizungskreise gibt. Dies würde organisatorische Vorgaben und Abstimmungen voraussetzen.“ Zudem wird mit Einzelprüfungen argumentiert: „Nur wenige Gebäude, wie Museen oder Kultureinrichtungen, werden im Sommer klimatisiert. Hier müsste im Einzelfall geprüft werden, ob eine Nachtkühlung umsetzbar ist.“ Viele kommunale Einrichtungen, wie z.B. die Westfalenhallen, sind klimatisiert. Hier wäre es wünschenswert, auf einen zumindest energiesparenden Einsatz der Klimaanlagen hinzuwirken. Mit dem Inkrafttreten der oben genannten gesetzlichen Verordnungen werden nun Maßnahmen verpflichtend, die sich vornehmlich auf die kommende Heizperiode beziehen. Doch darüber hinaus sollte alles auf den Prüfstand, was direkt zur Einsparung von Energie beitragen kann.