Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um Ladenöffnungszeiten haben die GRÜNEN im Rat eine umfangreiche Anfrage an den Ausschuss für Bürgerdienste gestellt. Konkreter Anlass ist eine Vorlage der Verwaltung zur Genehmigung verkaufsoffener Sonntage für die Innenstadt-West.
Svenja Noltemeyer, Mitglied der GRÜNEN im Ausschuss für Bürgerdienste: „Laut Ladenöffnungsgesetz dürfen Verkaufsstellen an höchstens vier Sonn- oder Feiertagen bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Es ist aber vollkommen unübersichtlich, wie viele verkaufsoffene Sonntage es jährlich stadtweit in Dortmund überhaupt gibt. Die Bezirksvertretungen entscheiden hier jeweils separat. Im gesamten Stadtgebiet liegt die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage deshalb erheblich höher. Wir fordern in unserer Anfrage unter anderem eine Bestandsaufnahme der genehmigten verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage der letzten drei Jahre. Außerdem wollen wir wissen, an wie vielen Sonntagen im letzten Jahr es im gesamten Stadtgebiet keine Öffnungen der Geschäfte gegeben hat. Zusätzlich soll die Verwaltung beantworten, ob und welche Vereinbarungenjeweils zwischen allen Beteiligten, insbesondere mit den Gewerkschaften und Betriebsräten getroffen worden sind.“
Daniela Schneckenburger, Landtagsabgeordnete der GRÜNEN und wirtschaftspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion: „Rot-Grün in NRW hat sich darauf verständigt, die Auswirkungen der 2006 in Kraft getretenen Deregulierung des Ladenöffnungsgesetzes zu überprüfen. Dabei haben wir insbesondere die Aushöhlung des Sonntagsschutzes im Auge, die durch den Wegfall des Anlassbezuges für Sonntagsöffnungen nachweislich eingetreten ist. Sonntagsschutz ist ein hohes Gut – nicht nur wegen des Schutzes der Sonntagsruhe für die Beschäftigten, sondern auch deswegen, weil eine Gesellschaft überlegen muss, ob und wie sie Freiräume für Familie, Kultur und Freizeitvor dem Zugriff von Konsum schützt.“