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Thema:  Umwelt + Verkehr

Art: Vereinfachung baurechtlicher Verfahren

Vereinfachung baurechtlicher Verfahren

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

1. 2015 wurden durch die Richtlinien zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL FLÜ) die Qualitätsanforderungen für den Neubau von gefördertem Wohnraum ver-einfacht. In welchen Dortmunder Baugebieten wurde, bzw. wird noch nach den RL FLÜ gebaut?

2. Wie viele Wohnungen in Dortmund sind insgesamt unter dieser Vorgabe entstan-den bzw. entstehen noch?

3. Für die Förderung des Wohnungsbaus nach den RL Flü musste die Nachrüstbarkeit der Wohnungen auf die Wohnraumförderungsbestimmungen in der jeweils gelten-den Fassung nachgewiesen werden. Wann ist jeweils mit den notwendigen Nachrüstungen zu rechnen?

4. Mit dem Runderlass der neuen Landesregierung vom 1. Februar 2018 wurden die RL FLÜ aufgehoben. Welche Auswirkungen hat das auf die in Dortmund entstandenen Wohnungen bzw. auf die weiteren Planungen?

Begründung: 2015 wurden angesichts der vielen Asyl- und Schutzsuchenden die Richtlinien zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL FLÜ) eingeführt. Damit sollten u.a. bauliche Anforderungen, die eine schnelle und günstige Umsetzung von gefördertem Wohnungsbau erschwerten, modifiziert werden. Zu diesem Zweck wurden zeitlich befristete Abweichun-gen von bauplanungsrechtlichen Vorgaben und Standards des Baugesetzbuches ermög-licht. Konkret konnte auf die bauliche Realisierung von Freisitzen (Balkone, Loggien, Ter-rassen) zunächst verzichtet werden, wenn der Nachweis der Nachrüstbarkeit erbracht wurde. Mit der Förderzusage verpflichtete sich die Antragstellerin oder der Antragsteller jedoch, entsprechend nachzurüsten, sobald der Bedarf für die Flüchtlingsunterbringung entfällt und der Wohnraum weiter genutzt werden soll.

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