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Thema:  Kinder, Jugend, Bildung

Art: Antrag

Verbesserung der Situation in der Kindertagespflege

1. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien sieht die Notwendigkeit einer Verbesserung der Situation der in der Kindertagespflege tätigen Personen. Das betrifft insbesondere die finanzielle Vergütung.

2. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, verschiedene Modellrechnungen zur leistungsgerechten Bezahlung von Kindertagespflegeltern zu erarbeiten und dem Ausschuss vorzulegen. Ein Modell sollte sich dabei an dem im Baden-Württemberg zwischen Verbänden und Kommunen vereinbarten Mindestlohn von 5,50 Euro pro Kind pro Stunde orientieren.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, weitere mögliche Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Kindertagespflegeeltern aufzuzeigen.

4. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, die perspektivische Festanstellung der zurzeit freiberuflich tätigen Kindertagespflegepersonen bei freien Trägern der Jugendhilfe zu prüfen. Die Verwaltung wird aufgefordert, entsprechende Gespräche mit den freien Trägern zu führen und dem Ausschuss über die Ergebnisse zu berichten.

5. Der Ausschuss begrüßt, dass die Landesregierung in Kooperation mit allen Beteiligten die Kindertagespflege weiter professionalisieren und qualitativ absichern will.

Begründung: Die Kindertagespflege ist neben den Kindertageseinrichtungen die zweite große Säule der Betreuung von Kindern in Dortmund. Das macht deutlich, dass neben dem erfolgten quantitativen Ausbau der Plätze auch die Frage der qualitativen Betreuung und einer dafür angemessenen Vergütung diskutiert werden muss. Zurzeit sind ca. 750 Kindertagespflegeltern nebenberuflich selbstständig tätig. Für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren stehen in der Kindertagespflege 2120 Plätze zur Verfügung.

Eine gesetzlich vorgegebene Vergütung für Tagespflegeltern gibt es nicht. Betreuungsleistungen in öffentlicher Kindertagespflege werden von den Kommunen aus kommunalen Mitteln (inklusive Elternbeiträgen und Landeszuschuss) oder von den Eltern der betreuten Kinder per Entgelt auf privater Basis direkt an die Tagespflegeperson finanziert. Für die kommunalen Kosten der Kindertagespflege erhalten die Kommunen einen finanziellen Ausgleich des Landes über die Regelungen des Belastungsausgleichgesetzes Jugendhilfe. Die Struktur und die Höhe der Geldleistung in der öffentlich geförderten Tagespflege variiert von Kommune zu Kommune.

Die momentane Vergütung in Dortmund beträgt für vollqualifizierte Tagespflegepersonen 4,50 Euro pro Kind und Stunde. Davon ist unter anderem auch die Verpflegung der Kinder zu bezahlen. Seit dem Jahr 2009 ist der Stundensatz nicht mehr angehoben worden.

Aus den Interessenvertretungen der Kindertagespflege wird dieser Stundensatz als nicht ausreichend bewertet. Dieser Auffassung hat sich auch der Ausschuss Familie, Kinder und Jugend des Landtags NRW angeschlossen und dafür ausgesprochen, sich bei der Vergütung an den in Baden-Württemberg vereinbarten Standard von 5,50 Euro pro Kind und Stunde zu orientieren.

Die fachliche Betreuung der in der Kindertagespflege freiberuflich tätigen Frauen und Männer wird derzeit von sechs freien Trägern übernommen, die Koordination erfolgt durch das Jugendamt. Mit der freiberuflichen Tätigkeit verbunden sind Rahmenbedingungen, die eine qualitativ gute und verlässliche Betreuung erschweren. Das betrifft insbesondere die Fragen von Kündigungsschutz, Erholungsurlaub und krankheitsbedingten Ausfällen. Im Sinne einer guten und verlässlichen Betreuung in der Kindertagespflege und im Interesse der Kinder und der Tagespflegeeltern erscheint es ratsam, diese Unsicherheiten zu beheben. Deshalb sollte perspektivisch die Festanstellung bei den freien Trägern der Jugendhilfe geprüft werden.

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