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Thema:  Umwelt + Verkehr

Art: Bitte um Stellungnahme

Urteil zu Fahrverboten

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zur möglichen Umsetzung von Fahrverboten auch in Dortmund. Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts heißt es auf der Internetseite der Stadt: „Die Stadt Dortmund prüft alle Möglichkeiten, um flächendeckende Fahrverbote dennoch zu verhindern.“ Wir bitten die Verwaltung darzustellen, welche konkreten Möglichkeiten jetzt geprüft werden.

2. Laut Stadt könnten Fahrverbote für die Brackeler Straße sowie für die B1 (zwi-schen B236 und Schnettkerbrücke) nötig werden. Wie könnte ein entsprechendes Umsetzungskonzept aussehen? Wird dieses derzeit schon erarbeitet?

Begründung:


Das Bundesverwaltungsgericht hält Diesel-Fahrverbote in Städten nach geltendem Recht für grundsätzlich zulässig. Es wies mit seinem Urteil vom 27.02.2018 die Revision der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gegen die von örtlichen Verwaltungsgerichten geforderten Fahrverbote zurück. Die Verwaltungsgerichte in Düsseldorf und Stuttgart hatten entschieden, dass Luftreinhaltepläne verschärft werden müssten - dabei seien auch Fahrverbote in Betracht zu ziehen. Die Stadt geht nach eigenen Angaben davon aus, dass auf Grundlage dieses Urteils die Bezirksregierung Arnsberg für die Brackeler Straße sowie die B1 (Rheinlanddamm und Westfalendamm) zwischen B236 und Schnettkerbrücke über Luftreinhaltepläne Maßnahmen ergreifen muss, um den Grenzwert für Stickoxid schnellstmöglich einzuhalten. Dazu sind nach Einschätzung der Stadt „laut Urteil Fahrverbote möglich, wenn sie die einzig geeigneten Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der NO-Grenzwerte darstellen. […] Die Stadt Dortmund prüft alle Möglichkeiten, um flächendeckende Fahrverbote den-noch zu verhindern. Angesichts einer Verpflichtung zur schnellstmöglichen Einhaltung der NO-Grenzwerte erscheint dies jedoch schwierig.“

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