Am morgigen 1. März beginnen die mündlichen Verhandlungen zum neuen Verbotsverfahren für die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht. Gleichzeitig sollen nach Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster die Ratsvertreter von NPD und DIE RECHTE als Ratsgruppe ab sofort ca. 45.000 Euro jährlich aus der städtischen Kasse bekommen.
Ingrid Reuter und Ulrich Langhorst, Sprecher*innen der GRÜNEN Ratsfraktion: „Das ist schon schwer zu verstehen und auszuhalten: Während das oberste deutsche Gericht über ihre Verfassungsfeindlichkeit berät, sollen die Verfassungsfeinde gleichzeitig Geld aus der städtischen Kasse erhalten. Sowohl die NPD als auch DIE RECHTE als Nachfolgeorganisation des verbotenen Nationalen Widerstand Dortmund sind rechtsextremistische, fremdenfeindliche und rassistische Organisationen. Dass ihre Mitglieder darüber hinaus auch gewaltbereit sind, zeigen die Bedrohungen und Angriffe der letzten Jahre gegen politisch Andersdenkende, Migrant*innen, Journalist*innen oder auch der Sturm auf das Rathaus am Abend der letzten Kommunalwahl. Aktuelles Beispiel ist die Einschüchterung von Vermietern und Mietern eines Kulturtreffs in der Nordstadt, der den Nazis politisch nicht passt.
Nicht umsonst werden sowohl NPD als auch DIE RECHTE vom Verfassungsschutz beobachtet. Wenn sie jetzt durch ihre Anerkennung als Gruppe für ihre Mitgliedschaft im Rat Gelder bekommen sollen, dann lohnt ein kurzer Blick auf ihre bisherigen Aktivtäten. Eine ernsthafte parlamentarische Arbeit der Nazis im klassischen Sinne findet nämlich nicht statt und ist auch nicht gewollt. Jede Anfrage, jede Äußerung im Rat dient einzig der Provokation sowie der Legitimation des parlamentarischen Auftritts in den eigenen Reihen. Das zeigen auch die Inhalte ihrer Anfragen: Dabei geht es gegen EUZuwander* innen, Flüchtlinge, Homosexuelle, gegen Aids-kranke Menschen, gegen das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus, gegen die demokratische Jugendbewegung und die Organisation der Ratsarbeit. Besonders empörend war dabei die Frage nach den Wohnorten jüdischer Mitbürger*innen. Das offensichtliche Ziel auch der Ratsaktivitäten ist es, Menschen zu verunsichern, eine stete Beobachtung zu suggerieren und unausgesprochene Gewalt anzudrohen.
Dafür gibt es nun demnächst auch noch städtisches Geld. Das Oberverwaltungsgericht hat die rechtliche Zulässigkeit der Ratsgruppe bewertet. Leider spielt im Urteil der inhaltliche Aspekt keine Rolle. Ob ein Hauptverfahren ein anderes Ergebnis bringt, ist offen. Es wäre allerdings ein richtiges Zeichen, dieses Ergebnis zunächst abzuwarten – auch um zu zeigen, dass wir als Stadt weiterhin nicht widerstandslos bereit sind, die Finanzierung rechtsradikaler Aktivitäten aus der Stadtkasse zu akzeptieren. Darüber hinaus ist zu hoffen, dass das Verbotsverfahren gegen die NPD Erfolg hat. Auch dann hätte sich der Gruppenstatus erledigt.“