1) Die Verwaltung wird aufgefordert, umgehend ein Konzept zur zukünftigen Unterbringung der Dortmund nach Flüchtlingsaufnahmegesetz zugewiesenen Flüchtlinge vorzulegen. Maßgeblicher Bestandteil des Konzepts soll die vermehrte Vermittlung in Wohnraum im Stadtgebiet sein.
2) Zur weiteren Begleitung der dezentral untergebrachten Flüchtlinge ist ein geeignetes Betreuungskonzept zu erstellen.
Begründung:
Neben der Erstaufnahmeeinrichtung für AsylbewerberInnen sind in den Gebäuden des ehemaligen Kasernengeländes am Westfalendamm zurzeit auch ausländische Flüchtlinge untergebracht, die Dortmund nach Flüchtlingsaufnahmegesetz zugewiesen worden sind. Der Vertrag mit der Stadtkrone-Ost-Entwicklungsgesellschaft zur Nutzung der Gebäude läuft am 31.12. dieses Jahres aus. Während die Erstaufnahmeeinrichtung am Westfalendamm in der ehemaligen Gehörlosenschule in Hacheney untergebracht werden soll, ist die zukünftige Unterbringung der Dortmund zugewiesenen Flüchtlinge noch unklar. Da diese Flüchtlinge oft über mehrere Jahre in Dortmund leben, ist eine dezentrale Unterbringung im Stadtgebiet in einem normalen Wohnumfeld wünschenswert und sinnvoll. Die dabei bereits in der Vergangenheit begonnenen Bemühungen sind fortzusetzen und zu intensivieren. Um die dezentral untergebrachten Flüchtlinge weiter zu betreuen, ist ein geeignetes Konzept notwendig.