Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 16. März sowie um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
Vor dem Hintergrund der Diskussion um die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen stellt der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien fest: In Dortmund lebende unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind vorrangig dezentral in Jugendhilfeeinrichtungen unterzubringen.
Für trotzdem in der neuen Zentralen Kommunalen Unterkunft (ZKU) Grevendicks Feld untergebrachte minderjährige Flüchtlinge ist ein Betreuungskonzept zu entwickeln und umzusetzen, das den fachlichen Anforderungen des SGB VIII entspricht. Das Konzept bezieht insbesondere auch die Möglichkeit eines Schulbesuchs bzw. einer anderen Ausbildung mit ein.
Innerhalb der Stadtsiedlung Grevendicks Feld sind für die Gruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nach Bedarf ein oder mehrere eigene Gebäude zur Verfügung zu stellen, die den Mindestkriterien einer Jugendhilfeeinrichtung entsprechen.
Während ihres Aufenthaltes in der ZKU ist mit den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen an der Herstellung ihrer individuellen Mietfähigkeit zu arbeiten. Keiner der Flüchtlinge sollte länger als ein Jahr in der ZKU untergebracht sein. Begründung:
Die Zentrale Kommunale Unterkunft für Flüchtlinge( ZKU) soll ab dem 1. April in der Stadtsiedlung Grevendicks Feld untergebracht werden. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben nach den Regelungen des SGB VIII einen Jugendhilfeanspruch und sollten vorrangig in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht werden. Auch für diejenigen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die vorübergehend in der ZKU leben, muss dieser Anspruch umgesetzt werden.