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Thema:  Umwelt + Verkehr Nordstadt Klimaschutz + Energie

Umweltzone

1. Der Ausschuss stellt fest, dass die Luftreinhalteplanung in der Metropolregion Ruhr zwingend fortgeführt und optimiert werden muss, um gesunde Lebensbedingungen für die Menschen im Ballungsraum Ruhrgebiet zu schaffen.

2. Der AUSWI begrüßt die beabsichtigten regionalen und lokalen Maßnahmen zur Luftreinhaltung und lehnt den Vorschlag der Stadt Dortmund, die unter D. 9 (Anlage 6) aufgeführte Maßnahmen aus dem Katalog zu streichen, ab. Außerdem lehnt der Ausschuss die unter D.1 (Anlage 6) beschriebene räumliche Begrenzung der Umweltzone ab. Dies gilt insbesondere für die Ausklammerung des Hafengebietes, das mit seinen hohen Schadstoffemissionen auch nach Meinung des Regierungspräsidenten Bestandteil der erweiterten Umweltzone sein sollte.

3. Der Ausschuss stellt fest, dass aufgrund der erhobenen Messdaten davon auszugehen ist, dass es auch im östlichen Bereich der Stadt bis zur Stadtgrenze Unna zur Überschreitung von Stickoxid-Belastungen kommen wird und fordert die Verwaltung auf, die Flächen am Brackeler Hellweg bis an die Stadtgrenze Unna in die Umweltzone einzubeziehen. Da auch im Süden Belastungspunkte außerhalb der Grenzen der Umweltzone liegen, sollte das gesamte Stadtgebiet in die Umweltzone einbezogen werden.

4. Der AUSWI begrüßt die Einbeziehung der B 1 in die Umweltzone und erwartet darüber hinaus, dass das Durchfahrtsverbot für LKW konsequent kontrolliert und die Zuwiderhandlung wirksam geahndet wird.

5. Der AUSWI bittet die Verwaltung, die konkretisierenden Vorschläge der Verbände in der Anlage 7 zur Verbesserung des modal split in Dortmund, die nicht Bestandteil der Beschlussvorlage sind, zu prüfen und dem Ausschuss eine separate Bewertung vorzulegen.

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