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Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes sowie des Investitionsförderungsgesetzes des Landes NRW in Dortmund

B90/DIE GRÜNEN bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrages:

Der Rat fordert die Verwaltung auf, die bis zur Sitzung des Rates am 26.03.09
durch die Beschlüsse der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse ergänzte Liste der Maßnahmen zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes dem weiteren Verfahren zu Grunde zu legen. Er beschließt diese vorläufige Liste.

Die bis zur Ratssitzung neu eingegangenen bzw. alle bisher noch nicht hinreichend bewerteten Projektvorschläge werden bis zur Ratssitzung im Juni weiter qualifiziert. Dem Rat wird im Juni eine verwaltungsseitig abgestimmte Liste von Maßnahmen auf der Grundlage der endgültigen förderrechtlichen Regelungen des Bundes und des Landes NRW vorgelegt.

Dem Rat bleibt vorbehalten, in der Liste enthaltene Projekte zu tauschen bzw. die zeitliche Priorität zu verändern. Eine abschließende Beschlussfassung erfolgt im Juni. Bis zu diesem Zeitpunkt werden Projekte begonnen, die den Förderkriterien rechtssicher genügen und zeitnah begonnen werden können.

Fallen städtische Maßnahmen aus der Liste des Rates für das Konjunkturpaket II heraus, wird die Verwaltung beauftragt, Vorschläge für eine Umsetzung in den Prioritätenlisten für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 zu unterbreiten. Dies soll darüber hinaus auch für solche Maßnahmen der Bereiche Bildung und städtische Infrastruktur gelten, die nach heutigem Stand als nicht förderfähig eingestuft und deshalb nicht in die Liste aufgenommen worden sind (z.B. Maßnahmen für Ganztags- und Übermittagsangebote für alle Schulformen, Sport- und Turnhallen sowie die Erneuerung von Fachräumen).

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