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Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes

Der Kinder- und Jugendausschuss stellt fest, dass die Wünsche der Verbände und freien Träger auf angemessene Beteiligung am Konjunkturpaket II völlig berechtigt sind. Immerhin übernehmen sie wichtige soziale, kinder- und jugendpolitische Aufgaben für die Menschen in unserer Stadt, die ansonsten allein von städtischer Seite aus geleistet werden  müssten.

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt deshalb, dass die Vorschlagsliste städtischer Projekte um die von den Verbänden und freien Trägern eingereichten Anträge erweitert  wird.

Hinsichtlich des weiteren Verfahrens nimmt der KJA zur Kenntnis, dass die Fraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen in der Sitzung des Rates am 26. März folgenden Antrag  zur Abstimmung stellen werden:

„Der Rat fordert die Verwaltung auf, die bis zur Sitzung des Rates am 26.03.09 durch die Beschlüsse der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse ergänzte Liste der Maßnahmen zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes dem weiteren Verfahren zu Grunde zu legen. Er beschließt diese vorläufige Liste.

Die bis zur Ratssitzung neu eingegangenen bzw. alle bisher noch nicht hinreichend bewerteten Projektvorschläge werden bis zur Ratssitzung im Juni weiter qualifiziert.

Dem Rat wird im Juni eine verwaltungsseitig abgestimmte Liste von Maßnahmen auf der  Grundlage der endgültigen förderrechtlichen Regelungen des Bundes und des Landes  NRW vorgelegt.

Dem Rat bleibt vorbehalten, in der Liste enthaltene Projekte zu tauschen bzw. die zeitliche Priorität zu verändern.

Eine abschließende Beschlussfassung erfolgt im Juni.

Bis zu diesem Zeitpunkt werden Projekte begonnen, die den Förderkriterien rechtssicher genügen und zeitnah begonnen werden können.

Fallen städtische Maßnahmen aus der Liste des Rates für das Konjunkturpaket II heraus, wird die Verwaltung beauftragt, Vorschläge für eine Umsetzung in den Prioritätenlisten für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 zu unterbreiten. Dies soll darüber hinaus auch für solche Maßnahmen der Bereiche Bildung und städtische Infrastruktur gelten, die nach heutigem Stand als nicht förderfähig eingestuft und deshalb nicht in die Liste aufgenommen worden sind (z.B. Maßnahmen für Ganztags- und Übermittagsangebote für alle Schulformen,
Sport- und Turnhallen sowie die Erneuerung von Fachräumen).“

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