Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wie viele Freigängerkatzen wurden seit Einführung der o.g. Verordnung durch die Stadt amtlich registriert?
- Wie ist der aktuelle Stand bezüglich Besetzung und Einrichtung von zwei Planstellen zur Administration einer Katzenschutzverordnung im Ordnungsamt?
- Welche Maßnahmen und Aktionen zur Bekanntmachung der o.g. Verordnung hat die Stadt Dortmund im Jahr 2020 durchgeführt? Welche Maßnahmen sind im Jahr 2021 durchgeführt wurden und sind für dieses und nächstes Jahr in Planung?
- Für wie viele Kastrationen von Freigängerkatzen erfolgte im Jahr 2020 eine Kostenbeteiligung bzw. Erstattung durch die Stadt über den Katzenschutzverein oder den Tierschutzverein? Wurden die Mittel in voller Höhe ausgeschöpft?
- Inwiefern plant die Stadt auch in den nächsten Jahren eine Kostenbeteiligung für Kastrationen, um die Umsetzung der Katzenschutzverordnung sicherzustellen?
- Verstöße gegen die Katzenschutzverordnung kann die Stadt Dortmund mit einem Bußgeld von bis zu 1.000,00 € ahnden. Wie viele Bußgeldverfahren leitete die Stadt zu diesem Zweck seit Einführung der Verordnung ein? Wie hoch ist die Gesamtsumme der verhängten Bußgelder?
Begründung:
Durch die unkontrollierte Vermehrung von Freigängerkatzen und verwilderten Katzen hat sich in Dortmund – wie in vielen anderen Städten auch – eine große Anzahl an freilebenden Katzen entwickelt. Viele dieser Tiere sind verwahrlost, krank und von Parasiten befallen. 2020 trat deshalb auf Grundlage von §13b des Tierschutzgesetzes erstmals die Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet der Stadt Dortmund in Kraft. Die Stadt Dortmund trägt damit einer langjährigen Forderung der Dortmunder Tierschutzvereine Rechnung und folgt dem Beispiel von etwa 900 weiteren Kommunen. Mit Beginn dieses Jahres ist die finanzielle Unterstützung gemeinnütziger Vereine zur Umsetzung der Kastrationsverordnung ausgelaufen und die ersten Maßnahmen zur Bekanntmachung der Verordnung abgeschlossen. Eine Bewertung der Maßnahmen steht bislang aus.