Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob und inwieweit die Fläche westlich des geplanten Freizeitzentrums West, östlich der Unionstrasse, südlich der Übelgönne unter schulfachlichen, planerischen und stadtentwicklungspolitischen Gesichtspunkten grundsätzlich für die Errichtung eines weiteren Kollegs geeignet ist.