Im Bericht der Landesregierung NRW „Reine Ruhr“ wird von Experten, wie dem Chef der deutschen Trinkwasserkommission, festgestellt, dass für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger eine Vielzahl an bedenklichen Verunreinigungen im Trinkwasser enthalten sind. Davon sind über 4 Mio Verbraucherinnen und Verbraucher im Ruhrgebiet betroffen, die Anspruch auf die bestmögliche Trinkwasserqualität haben. Die Stadt Dortmund ist über ihre Beteiligung an der Gelsenwasser AG und ihre Beteiligung an den Wasserwerke Westfalen GmbH (WWW) mitverantwortlich für Umfang und Art der Investitionen zur Sicherung einer unbedenklichen Trinkwasserqualität für ihre Bürgerinnen und Bürger. Das Landeswassergesetz NRW schreibt vor, dass Anlagen zur Aufbereitung von Wasser für die öffentliche Trinkwasserversorgung nach dem neuesten Stand der Technik zu errichten und zu betreiben sind. Der derzeitige Stand der Technik an der mittleren Ruhr ist nicht mehr ausreichend. BÜNDNIS 90 Die Grünen bitten Sie, zum oben genannten Tagesordnungspunkt eine Stellungnahme der Verwaltung zu veranlassen, die auf folgende Fragen eingeht:
1. Wie stellt sich der technische Stand der Trinkwasserförderung – und Aufbereitung entlang der Ruhr, d.h. der Rheinischen Wasserwerke (RWW), der Wasserwerke Westfalen (WWW) und der Hochsauerland-Wasser im Vergleich zueinander dar?
2. Wird in den Wasserwerke Westfalen (WWW) die Methode der Ultrafiltration gegen Bakterien eingesetzt? Wird ein zweistufiges Verfahren, d.h. Ozonisierung und anschließende Festbettaktivkohlefiltration eingesetzt, wie dies in den Wasserwerken im Hochsauerland und bei den Rheinischen Wasserwerken (RWW) längst der Fall ist?
3. Wenn nein, warum nicht? Was macht den Verzicht auf den neuesten Stand der Technik aus Sicht der WWW verzichtbar? Von wann sind ggf. die zurzeit dort eingesetzten Anlagen und Verfahren?
4. Welche chemischen Verbindungen, Mikroben und Medikamentenreste und in welchen Mengen, wurden aktuell im Ruhrwasser festgestellt und welche und in welchen Mengen konnten im Rohwasser für die Trinkwasseraufbereitung festgestellt werden?
5. Welche technischen Maßnahmen sind erforderlich, um die Trinkwasseraufbereitung so zu ertüchtigen, dass organische Mikroverunreinigungen und mikrobielle Krankheitserreger eliminiert werden.
6. Welche Verfahren werden zurzeit zur Überwachung der Hygiene eingesetzt?
7. Welche Empfehlungen enthält der vom Umweltministerium des Landes NRW veröffentlichte Expertenbericht „Reine Ruhr“, um eine gesundheitlich unbedenkliche Trinkwasserqualität zu erreichen?
8. Welche Maßnahmen und Umsetzungsfristen beinhaltet der von Regierungspräsident Bollermann ausgehandelte Vertrag mit den Wasserwerken an der Ruhr aus dem Jahr 2010, die der Umweltminister als unzureichend bezeichnete und daher nicht unterzeichnete?
9. Auf welche Höhe werden die zukünftigen Investitionskosten der Wasserwerke Westfalen (WWW) im mittleren Ruhrverlauf geschätzt, die ihre Anlagen nachrüsten müssen? Gibt es bereits konkrete Überlegungen und Konzepte für Finanzierungsmodelle?
10. In welcher Höhe wurden bis dato Investitionen in die technische Aufrüstung der Anlagen und in das Sachanlagevermögen der Wasserwerke Westfalen (WWW) seit dem PFT-Skandal getätigt?
11. Welchen Einfluss haben die Kapitalverflechtungen der Wasserwerke Westfalen (WWW) mit der Gelsenwasser AG und DEW 21 auf die nicht ausreichende Finanzierung der Umrüstung ihrer technischen Anlagen?
12. Was würde eine Ertüchtigung aller technischen Anlagen der Wasserwerke Westfalen für die Gelsenwasser AG und den städtischen Haushalt bedeuten?
13. Welche Gebührenerhöhung wäre zu erwarten, wenn die von Experten als notwendig erachteten Maßnahmen durchgeführt würden?
14. Haben alle von der Forderung nach Ertüchtigung betroffenen Wasserwerke ihren Rechtsmittelverzicht erklärt? Wenn nein, welche nicht?
15. Welche Fristen sieht das Umweltministerium als notwendig an, um die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen und welche Diskrepanz gibt es zu den Vorstellungen der Gelsenwasser AG?