Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um einen Sachstandsbericht zur Teilnahme von Menschen unter Betreuung an der Europawahl. Die Verwaltung wird insbesondere gebeten, die von ihr initiierten Maßnahmen zur Unterstützung der Teilnahme sowie die bisherigen Rückmeldungen vorzustellen.
Begründung:
Das Bundesverfassungsgericht hat Mitte April entschieden, dass Menschen, für die zum Beispiel aufgrund einer psychischen Erkrankung eine vollständige Betreuung angeordnet ist, an der Europawahl am 26. Mai teilnehmen können.
Zuvor waren die ca. 84.000 Betroffenen in Deutschland von Wahlen ausgeschlossen.
Die betroffenen Menschen haben allerdings nicht – wie alle anderen Wähler*innen – eine Wahlbenachrichtigung erhalten, sondern mussten selbstständig einen Antrag an die Verwaltung stellen. Nur dann werden sie ins Wahlregister eingetragen.
In einem Schreiben an Dezernent Norbert Dahmen hatte die GRÜNE Fraktion deshalb angeregt, dass die Verwaltung aktiv an die Organisationen herantritt, die mit betreuten Menschen arbeiten, um auf das neue Wahlrecht hinzuweisen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten Unterstützung bei der Aufnahme ins Wahlregister anzubieten. Der Dezernent hat in seiner Antwort an die Fraktion entsprechende Aktivitäten der Verwaltung dargestellt.
Der Ausschuss sollte davon ebenso Kenntnis nehmen wie von den eventuellen Rückmeldungen an und Einschätzungen der Situation durch die Verwaltung.