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Thema:  Integration + Teilhabe Newsletter

Teilhabe ermöglichen - Keine Kürzung beim Behindertenfahrdienst

Der Behindertenfahrdienst der Stadt Dortmund ermöglicht Menschen mit besonders schweren Mobilitätseinschränkungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Seit 1997 wird er in seiner jetzigen Konzeption von der DEW21 durchgeführt und durch die Stadt bezahlt. Alleine im vergangenen Jahr wurde er von 1074 Fahrgästen für fast 21000 Fahrten genutzt. Das ist gut so und an diesem Konzept soll unserer Meinung nach auch in Zukunft nichts geändert werden.

Anspruchsberechtigt sind Bürger*innen mit außergewöhnlich schweren Gehbehinderungen und Rollstuhlfahrer*innen, die weder den ÖPNV nutzen können noch über ein eigenes Auto verfügen. Er ist unabhängig von Einkommen und Vermögen. Das Freifahrtenkontingent ist allerdings einkommens-  und vermögensabhängig gestaffelt. Bis zum 27. Lebensjahr sind Fahrten innerhalb des Dortmunder Stadtgebietes für Berechtigte grundsätzlich kostenlos. Ab dem 28. Lebensjahr stehen jedem Anspruchsberechtigten 26 Freifahrten zur Verfügung. Menschen mit geringem Einkommen können den Fahrdienst 60 Mal umsonst nutzen. Darüber hinaus kostet jede weitere Fahrt 4,25 Euro.  

Kürzung der Zuschüsse um 600.000 Euro? - Nicht mit uns

 

Bereits im vergangenen Jahr hatte die Verwaltung vorgeschlagen, die Zuschüsse um 600.000 Euro zu kürzen. Betrachtet man die Kosten von 1,46 Millionen Euro in 2015, dann wäre das eine Kürzung von über 40 Prozent. Der Rat hatte deshalb beschlossen, dass Einsparungen nur ohne Qualitätsabbau vorgenommen werden dürfen. 

In einer aktuellen Vorlage für den Rat hat die Verwaltung nun festgestellt, dass die geplanten Einsparungen nur mit massiven Einschränkungen des Behindertenfahrdienstes möglich sind. Dabei ist neben der Reduzierung der Fahrzeiten oder dem Ausschluss einiger Personengruppen auch die Umstellung auf ein sogenanntes Marktmodell geprüft worden, bei dem sich alle Betroffenen ihre Fahrten bei Transportunternehmen einkaufen müssen, ohne dass dort ausreichend entsprechende Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Geht es nach der Verwaltung soll der Rat in seiner November-Sitzung beschließen, dass die angeführten Konsolidierungsmaßnahmen umsetzungsreif geprüft und zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt werden. 

Das entspricht aber nicht dem Ratsbeschluss des vergangenen Jahres, nach dem es durch Kürzungen keine Qualitätseinbußen geben darf.
Alle von der Verwaltung vorgeschlagenen Modelle haben eine Gemeinsamkeit: Sie bieten keine akzeptable Alternative zum bestehenden Konzept. Im Gegenteil: Der Vorschlag ist für uns GRÜNE ein Kahlschlag, den wir mit Blick auf einen behindertengerechten Fahrdienst nicht akzeptieren. Die Vorlage der Verwaltung muss deshalb aus unserer Sicht nicht weiter beraten werden.

 

Behindertenfahrdienst als (selbstverpflichtende) Pflicht

 

Der Fahrdienst ist für uns ein wesentlicher Bestandteil  der Integration und der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in unserer Stadt. Statt die Gelder zu kürzen, muss viel mehr darüber nachgedacht werden, wie das Angebot qualitativ ausgebaut werden kann und quantitativ ausgebaut werden muss.  Denn durch eine älter werdende Bevölkerung, aber auch durch Zuwanderung steigt die Nachfrage. Deshalb haben wir bereits im letzten Jahr im Ausschuss für Soziales, Arbeit und  Gesundheit eine Anfrage gestellt, ob der Fahrdienst auch Geflüchteten zur Verfügung steht. Diese Anfrage wurde positiv beantwortet. Geflüchtete, die aufgrund ihrer Behinderung nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen den ÖPNV in Anspruch nehmen können, erhalten durch den Fahrdienst ebenfalls die Möglichkeit, mobil zu sein.

Darüber hinaus hat die Stadt Dortmund 2003 die (selbstverpflichtende) Barcelona-Erklärung unterzeichnet. In dieser Erklärung sind Standards definiert, die gleichberechtigte Lebens- und Entfaltungsmöglichkeiten für behinderte Menschen in den Kommunen schaffen sollen. Dort heißt es u.a.:

„Die Kommunen ergreifen die erforderlichen Maßnahmen dafür, dass sich Personen mit Behinderungen ohne Einschränkung ihrer Mobilität in der Stadt bewegen können. Das besondere Augenmerk gilt dabei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln. Hier sollen Personen, die aufgrund von Behinderungen von der Nutzung ausgeschlossen sind, alternative Leistungen und spezielle Vergünstigungen erhalten, die ihre Mobilität vor dem gleichen Hintergrund gewährleisten, wie sie dem Rest der Bevölkerung zu Gute kommt.“

Wir wissen uns als GRÜNE auch an der Seite des Behindertenpolitischen Netzwerkes. Die Interessensvertretung der Menschen mit Behinderung hatte im letzten Jahr gefordert, jede Kürzung im Bereich des Fahrdienstes bis zur Verabschiedung eines Dortmunder Nahmobilitäts-Konzepts für Menschen mit Behinderungen abzulehnen: „Der Behindertenfahrdienst wurde eingerichtet, um Menschen mit Beeinträchtigungen trotz mangelnder Barrierefreiheit des ÖPNV-Angebots Mobilität zu ermöglichen. Der Behindertenfahrdienst muss entsprechend seines Auftrags und der aufgrund des demographischen Wandels und aufgrund von Beförderungsausschlüssen im ÖPNV steigenden Nachfrage weiter entwickelt werden.“

 

Wir haben im Bereich des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderung in der Vergangenheit  bessere Standards als in vielen anderen Städten geschaffen. Und dazu stehen wir GRÜNE auch in Zeiten einer angespannten Haushaltssituation.

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