Die Verwaltung wird gebeten, die seit 2000 erfolgten Investitionen in die technische Ausstattung des Theater Dortmund zu benennen und dabei jeweils deutlich zu machen, welche Maßnahmen aus brandschutztechnischen Gründen durchgeführt und entsprechend verbucht wurden und welche über KP-II-Mittel finanziert wurden.
Der Ausschuss bittet die Verwaltung, die aus ihrer Sicht absolut notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung der technischen Funktionsfähigkeit des Theater aufzulisten und mit Prioritäten zu versehen. Darüber hinaus sind Kostenschätzungen vorzunehmen und Deckungsmöglichkeiten zu prüfen.