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Tagesmütter im ALGII-Bezug

Bündnis 90/Die Grünen bitten zu og. TOP um eine Stellungnahme der Verwaltung zu folgenden Fragen:

1. Wie ist der Leistungsbezug nach SGB II für Tagesmütter steuerrechtlich und hinsichtlich der Anrechnung von Einkommen leistungsrechtlich zu bewerten? Welche Einnahmen der Tagesmütter werden tatsächlich im Leistungsbezug berücksichtigt?

2. Welche Erziehungsbeiträge bleiben anrechnungsfrei und welche Staffelung wird hinsichtlich der betreuten Kinder angewendet?
Wirken sich die Einnahmen aus der Tätigkeit einer Tagesmutter grundsätzlich negativ auf den Leistungsbezug aus?

3. Müssen auch Tagesmütter beim Leistungsbezug nach SGB II grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen? Wie nimmt die JobCenterArge Dortmund bei ihren Vermittlungsaktivitäten in den Arbeitsmarkt auf die sensible Situation von Tagesmüttern Rücksicht ?
Sind der JobCenterArge Dortmund bei der Vermittlung von Tagesmüttern in den ersten Arbeitsmarkt Konfliktfälle bekannt?

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