Die Außendienstmitarbeiter*innen des kommunalen Ordnungsdienstes erhalten nach Angabe der Verwaltung, entgegen des Haushaltsbegleitbeschlusses, bisher noch keine Supervision. Begründet wird dies mit der sukzessiven Besetzung vakanter Stellen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet den Ausschuss daher um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Den Außendienstmitarbeiter*innen des kommunalen Ordnungsdienstes wird unabhängig von noch nicht besetzten Stellen ein kontinuierliches Angebot zur Supervision zur Verfügung gestellt.
Begründung: Supervision für Mitarbeiter*innen in besonders belastenden Bereichen muss als dauerhaftes Angebot im Rahmen der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung stehen. Sie erst dann anzubieten, wenn die Besetzung vakanter Stellen abgeschlossen ist, hilft den derzeit schon im Außendienst tätigen Mitarbeiter*innen nicht.