Die Grenzwerte für Feinstaub wurden an der Brackeler Straße im ersten Halbjahr erneut an 19 Tagen überschritten. Das geht aus einem Bericht des Bundesumweltamtes hervor. An insgesamt 35 Tagen im Jahr sind laut geltendem EU-Recht Überschreitungen erlaubt. Die Grenze liegt derzeit bei 50 Mikrogramm Feinstaub pro Messstation.
Ingrid Reuter, Vorsitzende des Umweltausschusses: „Immer wieder werden die Feinstaubgrenzwerte insbesondere an der Brackeler Straße überschritten. Dabei entsprechen die derzeitig zulässigen Grenzen sowohl bei der Feinstaubmenge als auch bei den erlaubten Überschreitungstagen gerade mal den Minimalanforderungen, wenn es um einen ernstgemeinten Gesundheitsschutz geht. Selbst das Bundesumweltamt fordert schärfere Vorgaben.“
Seit dem Jahr 2005 gelten die aktuellen Grenzwerte der EU-Luftqualitätsrichtlinie zur Belastung mit Feinstaubpartikeln und zu anderen Schadstoffen. Zwar konnten die Messwerte für Feinstaub über die stufenweise Einführung der Umweltzone in Teilen reduziert werden, doch für eine spürbare Entlastung müssen weitergehende Maßnah-men ergriffen werden.
Ingrid Reuter: „Positive Effekte kann das seit dem 1. Juli geltende konsequente Fahrverbot für Fahrzeuge mit gelben Plaketten bringen – wenn die Einhaltung entsprechend kontrolliert wird. Auch die verschärfte Durchfahrtskontrolle von Lkw über 3,5 t sollte zur Entlastung der Brackeler Straße beitragen. Doch am Ende handelt es sich um Einzelmaßnahmen, die nur in einem Gesamtkonzept eine spürbare, stadtweite Wirkung entfalten. Ziel muss sein, die Grundbelastung mit Feinstaub und dem ebenfalls äußerst gesundheitsgefährdenden Stickstoffdioxid, die an der Brackeler Straße oder der B1 ja nur ihre Spitzen hat, im gesamten Stadtgebiet zu verringern. Ausnah-menregelungen müssen auf ein Mindestmaß reduziert werden und alternative Ver-kehrsmodelle weiter aktiv gefördert werden, damit auch die hohe Belastung mit Stickstoffdioxid (NO2) gelöst werden kann. Dazu gehören u. a. ein ganztägiges Durchfahrverbot für Lkw an der B 1 und eine Stärkung des Umweltverbundes aus Fuß-, Rad- und öffentlichem Verkehr.“