Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Abstimmung des folgenden Änderungsantrags bzgl. der Stellungnahme der Stadt zum Entwurf des Regionalplans Ruhr:
1. Siedlungsflächenbedarfsplanung, Planungshorizont (Anlage 1, S. 2 ff)
Den Einwendungen gegen das Berechnungsmodell des RVR zur Ermittlung von Flächenbedarfen wird nicht gefolgt (siehe auch Punkt 2). Der Anregung, Ober- und Mittelzentren einen Flächenzuschlag von 20 % zu gewähren (S. 4), wird nicht gefolgt. Zudem sollen bei der Ermittlung von Wirtschaftsflächenreserven die Brachflächen weiterhin vollständig (zu 100 %) angerechnet werden (S. 4).
2. Bedarfskonto-Lösung (Anlage 1, S. 4 f)
Das dynamisch angelegte Bedarfsberechnungsmodell des RVR ist durch die gesetzlichen Grundlagen im Landesplanungsgesetz und Landesentwicklungsplan rechtlich vorgegeben. Der Entwurf des Regionalplans Ruhr sieht zudem ein sogenanntes „virtuelles Bedarfskonto“ vor. Dies stellt sicher, dass kommunale Flächenbedarfe – auch wenn sie noch nicht verortet werden können – den Kommunen als stille Reserve erhalten bleiben. Die Höhe dieses Bedarfskontos wird mindestens alle drei Jahre über die Erhebung der Reserven und der Fortschreibung des Bedarfs – bedarfsgerecht nach LEP – aktualisiert. Es bildet insofern die aktuellen Entwicklungstendenzen ab. Damit ist gewährleistet, dass neue Bedarfe fortlaufend identifiziert und hierfür neue Flächen frühzeitig planerisch gesichert werden können.
3. Anregungen und Hinweise zu den textlichen Bestandteilen des Regionalplans Ruhr (Anlage 1, S. 7–18 sowie Anregungen von EGLV)
Siedlungsentwicklung
GS 1.1-5: Hier wird dem Änderungsvorschlag der Emschergenossenschaft gefolgt.
Ziel 1.1-9: Bleibt als Ziel erhalten.
GS 1.1-11: Der Grundsatz bleibt erhalten. Dem Ergänzungsvorschlag der Emschergenossenschaft wird gefolgt (nicht dem ursprünglichen Text der Stellungnahme).
Ziel 1.2-1: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt (siehe auch Punkt 1).
Ziel 1.8-1: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Freiraumentwicklung
GS 2.1-4: Der Grundsatz bleibt erhalten.
GS 2.1-5: Dem Ergänzungsvorschlag der Emschergenossenschaft wird gefolgt (nicht dem ursprünglichen Text der Stellungnahme).
Ziel 2.2-1: Der Stellungnahme wird gefolgt. Sie wird wie folgt ergänzt: „Besonders gravierende Barrieren, die Regionale Grünzüge zerschneiden, werden abgebaut.“
Standorte der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur GS 5.4-7:
Die Empfehlung der Emschergenossenschaft soll wie folgt ergänzt werden: „Flächen für die Regenrückhaltung bzw. Regenwasserversickerung sollen als Biotope für Fauna und Flora gestaltet werden.“
Verkehr und technische Infrastruktur
Ziel 6.6-1: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt, die Anlage 3 der Stellungnahme (Schreiben von Dortmund Airport) entfällt. Es wird angeregt, das Ziel „Flughafen Dortmund bedarfsgerecht sichern“ zu streichen und durch die Formulierung im bisher gültigen Regionalplan Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund – westlicher Teil – unter Ziff. 4.1.5, Ziel 33, wie folgt zu ersetzen: „Der leistungsfähig ausgebaute regionale Verkehrsflughafen Dortmund soll in seinem derzeitigen Bestand (Start- und Landebahn, Lärmschutzkurven) gesichert werden.“
Ziel 6.6-2: wird wie folgt umformuliert: „Der Flughafen Dortmund betreibt seine Entwicklung unter Berücksichtigung schutzbedürftiger Siedlungsstrukturen und Planungen der Stadt Dortmund und angrenzender Kommunen.“
Ziel 6.6-5: In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass in der Erläuterung des Grundsatzes 6.6-5 „ÖPNV-Anbindung des Flughafens Dortmund verbessern“ die Formulierung „Zur Steigerung der Attraktivität des Standorts und im Hinblick auf eine Entlastung des Straßennetzes soll zukünftig der Flughafen Dortmund auch über das Schienennetz des ÖPNVs zu erreichen sein“ zu streichen ist.
Rhader Hof (Anlage 1, S. 18) Der Stellungnahme der Stadt wird nicht gefolgt. Stattdessen wird die Ausweisung der Fläche Rhader Hof als ASB gestrichen. Das NSG Dellwiger Bachtal/Deipenbecker Wald (Rhader Hof) wird erweitert und nach Norden ins Wideybachtal weitergeführt.
4. Anregungen zu den zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans Ruhr (Anlage 2, S. 1–13)
Ap 2: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Ap 3: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Ev 1: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Hom 1: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Hom 6: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Hom 11: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Hu 5: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
InO 4: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
InW 2: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Lü 5: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Lü 7: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Mg 2: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
5. Weitere Anregungen zu den zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans Ruhr
Die Wohnbauflächen Wickede-West und -Nord werden nicht als Allgemeiner Siedlungsbereich ausgewiesen, sondern als Gebiete zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE) und als Regionaler Grünzug (RGZ) festgelegt.
An der Stadtgrenze nach Lünen wird auf die Darstellung des interkommunalen Gewerbegebietes Groppenbruch südlich Königsheide als Bereich für gewerbliche Nutzung (GIB) verzichtet. Stattdessen wird das NSG Groppenbruch einschließlich der Halde Groppenbruch und die Vernetzung zum NSG Im Siesack über den Herrentheyer Bach als BSN im Regionalplan dargestellt.
Für den Bereich nördlich der ehemaligen Kokerei Hansa wird die derzeitige Darstellung als BSLE beibehalten.
Das Gebiet Osterschleppweg, südlich von Wickede, wird nicht als GIB, sondern als BSLE ausgewiesen.
Die Fläche Buddenacker wird nicht weiter als GIB, sondern als "Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (FAB)“ und "Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE)“ sowie überlagernd als „Regionaler Grünzug“ dargestellt. Zudem wird angeregt, die Fläche in einen großräumigen Offenlandbereich einzugliedern.
Die Fläche des Bebauungsplans Asseln-Süd wird nicht mehr als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB), sondern als allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich ausgewiesen.
Die ehemalige Deponie Westfalenhütte, südlich des NSGs Kirchderner Wald, wird als BSN ausgewiesen.
Die Feldfluren südlich Asseln-Wickede, nördlich Brackel-Asseln-Wickede, Brechten beidseitig der B236n und zwischen Salingen und Witten werden als Vorrangflächen für bedrohte Feldvögel (Offenlandbereiche) dargestellt.