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Thema:  Klimaschutz + Energie

Art: Antrag

Steag

I. Der Rat der Stadt Dortmund stellt zum Bieterverfahren für den Erwerb der Evonik STEAG GmbH fest:

Leistungsfähige Stadtwerke sind eine grundlegende Voraussetzung für die Gewährleistung der sozialen Daseinsvorsorge. Vor diesem Hintergrund ist eine Stärkung der Stadtwerke, wie sie mit der aktuell eingeleiteten Novellierung des Gemeindewirtschaftsrechts verbunden ist, zu begrüßen. Der beabsichtigte Erwerb der Evonik STEAG GmbH durch ein Stadtwerkekonsortium – bestehend aus der Stadtwerke Duisburg AG, der Dortmunder Stadtwerke AG (DSW 21), der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21), der Energieversorgung Oberhausen AG (EVO), der Stadtwerke Bochum GmbH, der Stadtwerke Essen AG und der Stadtwerke Dinslaken GmbH könnte zu einer Stärkung der Kommunalen Stadtwerke im Wettbewerb auf den Energiemärkten beitragen.

Der Rat ist jedoch der Auffassung, dass der Erwerb der Evonik STEAG GmbH durch das Stadtwerkekonsortium mit einer grundsätzlichen ökologisch nachhaltigen Neuausrichtung des Kraftwerkeparks verbunden werden muss. Der Rat anerkennt, dass mit dem Erwerb der Evonik STEAG GmbH die Stadtwerke ihren Anteil an der Stromerzeugung von aktuell lediglich ca. 10 % erhöhen und so auch auf dieser Wertschöpfungsstufe zu einem stärkeren Marktakteur werden könnten. Der Rat bewertet darüber hinaus positiv, dass die Stadtwerke im Falle eines kommunalen Engagements Zugang von dem ingenieurwissenschaftlichen Know-how speziell bei der Nutzung von Biomasse und Geothermie des Unternehmens profitieren würden.

II. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

Eine Zustimmung des Rates erfolgt unter dem Vorbehalt, dass folgende Unternehmensziele im Gesellschaftsvertrag verbindlich verankert werden:

1. Als vorrangiges Unternehmensziel wird der ökologische Umbau des STEAGKraftwerksparks durch eine deutliche Fokussierung auf das Geschäftsfeld „Erneuerbare Energien“ mit der Maßgabe einer 40 %igen CO2-Reduzierung bis zum Jahr 2020 bzw. einer 50 %-igen CO2-Reduzierung bis zum Jahr 2050 der erzeugten Stromleistung definiert.

2. Das Handeln des Unternehmens ist an den Prinzipien der Nachhaltigkeit sowie an den ILO-Kernarbeitsnormen zu fairen Arbeitsbedingungen auszurichten.

3. Eine Selbstverpflichtung des Städtekonsortiums „Corporate Responsibility“ zur weltweiten Einhaltung festgelegter Arbeits- und Sozialstandards wird verschriftlicht und die Einhaltung in ausländischen Kraftwerken und Bergwerken sichergestellt. 

4. Neue Kraftwerke an bestehenden Standorten werden nur als GuD-Kraftwerke errichtet bzw. wird Ersatz durch Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien geschaffen. 

5. Abgängige Kohlekraftwerke werden durch kleinere, dezentrale Anlagen sowie GUD-Anlagen ersetzt.

6. Die Kohlekraftwerke Lünen 6 und 7 (500 MW), Herne 3 (300 MW) und MKV Völklingen Venne (230 MW) mit einer Gesamtleistung von 1.030 MW werden außer Betrieb gesetzt.

7. Es erfolgt der Ausbau und die Verdichtung der kommunalen Fernwärme-Aktivitäten, um auch die enormen KWK-Potenziale dezentraler, kleiner Anlagen ausschöpfen zu können. Erforderlich ist weiter ein Ausbau des Fernwärmeverbundnetzes. 

8. Der Fokus des Stadtwerkekonsortiums liegt zukünftig auf der Stärkung der Energieversorgung im Inland. Eine Ausweitung der Auslandsaktivitäten ist auf den Bau von GuD-Kraftwerken, KWK-Anlagen und Erzeugeranlagen auf Basis erneuerbarer Energien zu beschränken.

9. Die Planungen neuer inländischer Kohlekraftwerke werden nicht weiterverfolgt. 

Dies gilt insbesondere für den planfestgestellten Standort Herne (Herne 5) und mögliche Planungen in Lünen. 

10. Der Geschäftsbereich „Nuclear Technologies“ der STEAG Energy Service Gruppe wird unverzüglich aufgegeben.

III. Zu den zukünftigen Handlungsoptionen der Bietergemeinschaft beschließt der Rat der Stadt Dortmund darüber hinaus: 

1. Die sogenannte Put-Option ist von den Räten im Bieterkonsortium gesondert zu entscheiden. Wird die Put-Option nicht wahrgenommen, muss garantiert sein, dass die STEAG-Anteile in der verhandelten Kaufpreishöhe zuzüglich einer jährlichen Verzinsung in Höhe von 7% zurückveräußert werden können. 

2. Sollten mit Wahrnehmung der Put-Option weitere Anteilseigner in die Steag AG einsteigen ist vertraglich sicherzustellen, dass die unter Punkt II genannten und im Gesellschaftervertrag festzuschreibenden Unternehmensziele auch für die künftigen Anteilseigner bindend sind.

IV. Der Rat der Stadt .Dortmund erwartet im Falle eines Kaufs der Evonik Steag GmbH, dass 

1. der zuständige Fachausschuss regelmäßig über die Aktivitäten der Steag- ruppe unterrichtet wird. 

2. durch die Gesellschafterversammlung der Evonik STEAG GmbH ein 20-köpfiger kommunaler Beirat eingerichtet wird, der die Stimmenverhältnisse der Fraktionen in den Räten der kommunalen Bietergemeinschaft widerspiegelt. 

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