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GRÜNE Ratsfraktion
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Thema:  Soziales Integration + Teilhabe

Art: Antrag

Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe

Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Ausschuss begrüßt die Forderung der Stadtbezirke, zur Unterstützung der Betreuung von Flüchtlingen durch Freiwillige eine zentrale Telefonnummer einzurichten.

2. Der Ausschuss geht davon aus, dass die Verwaltung diese Forderung schnellstmöglich umsetzt.

3. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Einrichtung einer zentralen Telefonnummer nach Ansicht der Stadtbezirke nur „ein erster Schritt“ sein kann.

4. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, mit den zusätzlich vom Land und Bund zur Verfügung gestellten Geldern für die Einrichtung einer stadtweiten Koordinierungsstelle für ehrenamtliches Engagement in der Flüchtlingshilfe zu sorgen.

5. Die Federführung bei der Einrichtung einer solchen Stelle liegt beim Kommunalen Integrationszentrum MIA-DO.

6. Der Ausschuss hält es für wünschenswert, wenn die Koordinierungsstelle außerhalb der Verwaltung eingerichtet wird.

Begründung:

Alle Bezirksvertretungen haben einen gleichlautenden Beschluss zur Einrichtung einer zentralen Telefonnummer gefasst, mit der die Betreuung von Flüchtlingen durch Freiwillige und die Träger der Flüchtlingsunterkünfte unterstützt werden soll. Dabei soll es vor allem um die Information über die bestehenden Unterkünfte und aktuelle Termine gehen. Hintergrund ist das große und begrüßenswerte Interesse vieler Bürger*innen an Hilfestellungen für Flüchtlinge. Dabei kann eine zentrale Telefonnummer zur Weitergabe von Informationen nur der erste Schritt sein.

Die Erfahrungen der letzten Wochen zeigen, dass zusätzlich eine stadtweite Koordinierung der vielfältigen Hilfsangebote notwendig ist, um das große Engagement bestmöglich zu nutzen und zu koordinieren.

Die Landesregierung stellt den Kommunen landesweit zusätzlich eine Million Euro zur Förderung des Ehrenamtes im Bereich der Flüchtlingsunterstützung zur Verfügung. Dabei soll vor Ort auf bestehende Netze wie die Integrationsagenturen zurückgegriffen werden. Diese Mittel sollten unter anderem für die o.g. Koordinierungsstelle genutzt werden. Zusätzlich stehen Gelder durch die vom Land weitergeleiteten Bundesmittel in Höhe von 1,6 Millionen Euro zur Verfügung.

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