Die Fraktion Bündnis 90 / die GRÜNEN bittet die Verwaltung auf dem Wege der Dringlichkeit um die Ergänzung der Tagesordnung um den o.g. Punkt. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der aktuellen Berichterstattung. Ein städtischer Fleischbeschauer hat sich offenbar wiederholt nicht an Anweisungen des Veterinäramtes gehalten und ist seinen Dienstverpflichtungen zur Fleischfreigabe im Sinne des Verbraucherschutzes nicht nachgekommen. Wir bitten die Verwaltung in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie und mit welcher Verbindlichkeit sind die Prozesse zur Freigabe von Schlachtfleisch für den Verzehr geregelt?
2. Wie werden die Einhaltung der Kontrollwege und die fachgerechte Erledigung der Aufgabe durch die städtischen Kontrolleure sichergestellt?
3. Welche Qualifikationen benötigen die für die Stadt nebenberuflich tätigen Fleischbeschauer und wird die nötige Sach- und Fachkunde turnusmäßig überprüft?
4. Welche dienstaufsichtsrechtlichen Maßnahmen werden ergriffen, wenn es zu wiederholtem Fehlverhalten der eingesetzten PrüferInnen kommt?
Begründung:
Die Freigabe von Schlachtfleisch für den Verkauf und den Verzehr ohne die vorgeschriebenen Kontrollen stellt ein großes Risiko für die VerbraucherInnen dar. Gerade in dem sensiblen Bereich der Fleischverarbeitung muss sich der Konsument auf verlässliche und fachgerechte Prozesse verlassen und die Menschen müssen den durchgeführten Kontrollen vertrauen können. Umgekehrt muss auch die verantwortliche Verwaltung darauf vertrauen können, dass die handelnden Personen ihre Dienstpflichten gewissenhaft erfüllen. Geeignete Prozesse und Verfahren müssen sicherstellen, dass die eingesetzten PrüferInnen ausreichend fachlich und sachlich qualifiziert sind.