Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zur Stadtbahn-Infrastruktur auf den Strecken der Linien U 43/U 44. Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Auf welchen Streckenabschnitten bestehen noch Restriktionen, die einem künftigen Einsatz von 2,65 breiten Stadtbahn-Fahrzeugen entgegenstehen?
- Gibt es einen Zeitplan für eine Anpassung der betroffenen Streckenabschnitte?
Begründung:
Auf den Stadtbahn-Linien U 41, 42, 45, 46, 47 und 49 werden bereits Bahnen mit einer Fahrzeugbreite von 2,65 Metern eingesetzt. Auf den Stadtbahn-Linien U 43 und U 44 verkehren jedoch nur 2,40 Meter breite Fahrzeuge. Die Bahnen sind zum Teil 15 Jahre alt, sodass sich in fünf bis zehn Jahren die Frage der Ausschreibung/Beschaffung einer neuen Niederflur-Fahrzeug-Generation stellt. Die nächste Generation von Niederflur-Fahrzeugen auf den Linien U 43 und U 44 sollte deshalb die im Stadtbahn-Bereich übliche Fahrzeugbreite von 2,65 Metern aufweisen. Eine zusätzliche Fahrzeugbreite von 25 Zentimetern erleichtert insbesondere Fahrgästen mit Kinderwägen, Rollatoren, Rollstühlen, Gepäck oder Fahrrädern die Nutzung der Stadtbahn. Infolge der Umstellung von den „alten“ Stadtbahnen mit vielen Stufen im Einstiegsbereich auf den aktuellen Fahrzeugtyp hat die Mitnahme von Kinderwägen, Rollatoren etc. erheblich zugenommen, sodass die bestehenden Mehrzweckflächen im Fahrzeug oft nicht mehr ausreichen und Durchgänge zugestellt sind. Es wäre bedauerlich, wenn die Umstellung der Linien U 43 und U 44 auf breitere Niederflur-Fahrzeuge daran scheitern würde, dass die Gleisinfrastruktur nicht rechtzeitig angepasst wurde.