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Thema:  Umwelt + Verkehr

Art: Pressemitteilung

Stadt muss endlich tätig werden: Keine Lkw auf der B1

Mit einer Untätigkeitsklage will die Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft der B1- AnwohnerInnen die Stadt dazu veranlassen, sich endlich um eine durchgreifende Verminderung der hohen Belastungen mit Lärm und Abgasen an der vielbefahrenen Bundesstraße zu kümmern. Unterstützung dafür bekommt die B1-Initiative von den GRÜNEN im Rat.

Ingrid Reuter, Fraktionssprecherin von Bündnis 90/Die GRÜNEN: „Für die B1 fordern wir seit Jahren ein ganztägiges Lkw-Fahrverbot für den Durchgangsverkehr. Ein erster Teilerfolg war in jedem Fall die Umsetzung des Nachtfahrverbots und die durchgängige Geschwindigkeitsreduzierung auf der B1. Doch das reicht nicht aus. Neuste Messungen haben gezeigt, dass die AnwohnerInnen weiterhin unter einer deutlich zu hohen Stickstoffdioxidbelastung leiden. Die Situation der Betroffenen muss dringend verbessert werden. Das Durchfahrverbot für Lkw ist dabei ein wichtiger Baustein, der jedoch in ein Bündel von Maßnahmen wie eine Ausweitung der Umweltzonen und die Reduzierung der Hintergrundbelastung durch Luftreinhaltepläne eingebunden werden muss. Nur so kann die gesundheitsschädliche Luftbelastung tatsächlich deutlich und nachhaltig reduziert werden.“

Seit dem Jahr 2005 gelten die verschärften Grenzwerte der EU-Luftqualitätsrichtlinie zur Belastung mit Feinstaubpartikeln und zu anderen Schadstoffen. Während die Messwerte für Feinstaub über die stufenweise Einführung der Umweltzone in Teilen reduziert werden konnte, bleiben die Stickstoffwerte weiterhin deutlich über den EU-Grenzwerten.

Birgit Pohlmann, umweltpolitische Sprecherin: „Ziel muss sein, die Grundbelastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid deutlich zu verringern. Dazu können Straßenverkehrsbehörden zum Schutz der AnwohnerInnen verkehrsbeschränkende Maßnahmen an bereits bestehenden Straßen anordnen. Die Ausweitung des Nachtfahrverbots für durchfahrende Lkw auf den gesamten Tag ist eine langjährige Forderung der B1- Initiative und der GRÜNEN. Aus unserer Sicht ist es zudem zwingend notwendig, die Lärmschutzmaßnahmen und Lärmaktionspläne mit den Luftreinhalteplänen zu verzahnen, um die Belastungspunkte zu reduzieren und Maßnahmen vorzusehen, die auf mehreren Ebenen greifen. Aber: Sowohl die Reduzierung des Lärms als auch der Schadstoffbelastungen müssen flächendeckend erfolgen, um die höchste Wirksamkeit zu erreichen.“

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