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Thema:  Kultur + Sport

Art: Antrag

Sportplatz SC Husen-Kurl

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet, den o.g. Tagesordnungspunkt zur nächsten Sitzung vorsehen zu lassen und um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Die Verwaltung wird gebeten, vor dem Hintergrund der veränderten Sachlage des Sportplatz-Neubaus am geplanten Standort westliche Kurler Straße darzustellen, welche Kosten sich bei einer Errichtung des Sportplatzes auf der Zeche Kurl ergeben. Dabei ist der zugrundegelegte Standard (Kunstrasen, Flutlichtanlage, Nutzung vorhandener bzw. Neubau von Umkleidemöglichkeiten usw.) im Einzelnen darzustellen. Außerdem sind die Fragen des Emissionsschutzes getrennt nach Verursachern darzustellen.

2. Die Verwaltung wird gebeten, alternativ den Erhalt und eine mögliche Optimierung des bisherigen Standorts in Abhängigkeit von einer kurz-, mittelfristigen und dauerhaften Nutzung zu prüfen. Dabei geht es sowohl um lärmreduzierende Maßnahmen für die AnwohnerInnen, um den Sportplatz über einen größeren Zeitraum pro Tag nutzen zu können, als auch ggf. um eine Optimierung des Sportplatzes für den Verein. 

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Hintergründe für den eingegangenen Verwaltungsgerichtsvergleich mit den Anwohnern hinsichtlich der Nutzung des bestehenden Platzes darzustellen und zu erläutern, welche Chancen und Risiken bestehen, das Verfahren erneut aufzurollen.

Begründung:

Die Umweltbehörde der Bezirksregierung Arnsberg hat signalisiert, dass die Genehmigung des Neubaus in dem geplanten Gebiet an der Kurler Straße u. a. wegen des Rotmilans nicht erteilt werden könne. Die Stadt Dortmund ist im Jahr 2010 dem Bündnis für biologische Vielfalt beigetreten und hat die Deklaration "Biologische Vielfalt in Kommunen" unterzeichnet. Sie hat sich damit verpflichtet, die Vielfalt an Tieren und Pflanzen in dieser Stadt zu erhalten und auszubauen. Das Gelände liegt zudem in einem ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet und ist im Regionalplan Dortmund/Unna/Hamm als Regionaler Grünzug dargestellt. Die ökologische Bedeutung dieses Freiraums wurde durch die Ausweisung des Naturschutzgebietes „Buschei“ bestätigt. Gleichzeitig muss auch die Nutzung einer Sportanlage für Schulen und örtliche Vereine sichergestellt werden.

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