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Thema:  Soziales

Art: Bitte um Stellugnnahme

Spielhallen

Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses um einen Sachstandsbericht zu Inhalt und Umsetzung der Regelungen des Glücksspiel-Staatsvertrages aus November 2012.

Insbesondere bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1) Wie hat sich die Zahl der Spielhallen und Wettbüros seit der letzten Berichterstattung der Verwaltung im Ausschuss für Bürgerdienste im November 2012 entwickelt?

2) Welche Rolle spielen nach Einschätzung der Verwaltung dabei die neuen Regelungen des Glücksspiel-Staatsvertrages?

3) Nach den Regelungen des Glückspiel-Staatsvertrages müssen Spielhallen einen Mindestabstand von 350 Metern Luftlinie zur nächsten Spielhalle sowie zu Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe einhalten. Wie viele Spielhallen in Dortmund sind von dieser Regelung betroffen? Gibt es diesbezüglich einen Bestandsschutz für bereits existierende Spielhallen?

4) Wie und bis wann gedenkt die Verwaltung, diese o.g. Regelung um- und durchzusetzen?

5) Wie geht die Verwaltung mit Spielhallen um, von deren äußerer Gestaltung - trotz der seit Ende des letzten Jahres geltenden Einschränkungen - Werbung für den Spielbetrieb oder die angebotenen Spiele ausgeht? Gibt es diesbezüglich einen Bestandsschutz für bereits existierende Spielhallen?

6) Welche weiteren Regelungen des Glücksspiel-Staatsvertrages sind durch die Verwaltung zu kontrollieren und umzusetzen?

7) Welche personellen Kapazitäten werden im Ordnungsamt benötigt, um die neuen Regelungen umzusetzen?

8) Im Ausschuss für Bürgerdienste im November des letzten Jahres hat die Verwaltung angekündigt, den Masterplan Vergnügungsstätten dem Rat der Stadt im 4. Quartal 2013 vorzulegen. Wird dieser Zeitplan eingehalten? Wenn nein, warum nicht und wann ist dann mit der Einbringung des Masterplans zu rechnen? Begründung: Das Gesetz zur Ausführung des Glückspiel-Staatsvertrages vom 13. November 2012 enthält zahlreiche Regelungen, mit denen die Ausbreitung von Spielhallen eingedämmt werden sollen. Einige der Regelungen sind bereits in Kraft getreten, für andere gelten Übergangsfristen.

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