Dortmund ist eine der wenigen Städte, die noch an der Sperrstunde festhalten. Dabei gibt es immer mehr Clubs, Diskotheken und Kulturinstitutionen, die experimentelle Formate umsetzen und das urbane Leben prägen. Mit der derzeit gültigen zeitlichen Regelung durch die Sperrstunde wird diese Entwicklung begrenzt. Dabei dient die Sperrstunde nicht dem Lärmschutz, denn die im Umweltrecht verankerten Schallemissionsgrenzen müssen die Clubs ohnehin grundsätzlich einhalten.
Aus Sicht der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll die bisher geltende Sperrstunde für die Dortmunder Vergnügungsstätte, Clubs, Gastronomie- und Diskothekenbetriebe grundsätzlich aufgehoben werden. Die Stadt Dortmund soll hierfür von der Ermächtigung nach § 3 Gaststättenverordnung NRW Gebrauch. Mit großer Mehrheit wurde ein Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu einer probeweisen Aufhebung der Sperrstunde (DS-Nr. 18494-20) beschlossen.
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet deshalb die Verwaltung um einen mündlichen Bericht in der Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 20.09.2022 zum aktuellen Sachstand der Sperrstunde in Dortmund sowie zur Umsetzung der Verwaltungsvorlage DS-Nr. 20198-21, die Sperrstunde probeweise für neun Monate aufzuheben.