Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
Die Verwaltung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass ein Bezug des VRR-Sozialtickets ab dem 1. Januar 2013 für alle Anspruchsberechtigten sichergestellt wird. Die dafür eventuell notwendigen Maßnahmen in der Verwaltung sind vorzu-nehmen. Da die Ausstellung der Berechtigungen für das neue Ticket anscheinend über das Jobcenter abgewickelt werden soll, sind entsprechende Gespräche zur Umsetzung zu führen.
Begründung:
Zum 1. Januar 2013 wird endlich auch in Dortmund das VRR-Sozialticket eingeführt. Es ersetzt damit das bisherige Dortmunder Sozialticket. Nachdem SPD und CDU im Rat das VRR-Ticket bisher blockiert haben, kommen die Verbesserungen des Tickets – wenn auch spät – nun endlich auch allen Dortmunder Anspruchs-berechtigten zu gute. Das VRR-Ticket ist nicht nur preiswerter, es hat auch keine zeitliche Nutzungsbeschränkung.
Bei allen Verbesserungen muss es ein Ziel der nächsten Jahre sein, einen Ticketpreis zu erreichen, der eindeutig näher an den im momentanen SGB-II-Regelsatz enthaltenen Summen zur Nutzung des ÖPNV liegt.
Wichtig ist nun, dass die Verbesserungen des VRR-Tickets von allen Anspruchsberechtigten von Beginn an genutzt werden können.
Anspruchsberechtigt sind EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II), Empfänger von Sozialhilfe (SGB XII), EmpfängerInnen von Wohngeld nach WoGG, Leistungsberechtigte nach SGB VIII, Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleis-tungsgesetz sowie Leistungsberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz. Damit ist die Gruppe der Anspruchsberechtigten identisch mit dem Berechtigtenkreis des bisherigen Dortmunder Sozialtickets.
Während die bisherigen Kunden des Dortmunder Sozialtickets ab dem 1.1.2013 automatisch das neue VVR-Ticket erhalten sollen, scheint das für Neukunden schwierig zu sein. Der Presse war zu entnehmen, dass es für Neukunden insbesondere Probleme bei der Ausstellung der notwendigen Berechtigungen gibt. Um allen Anspruchsberechtigten den Bezug des Tickets von Beginn an zu ermöglichen, sind die dafür notwendigen Maßnahmen vorzubereiten und umzusetzen. Die Einführung des ehemaligen 15,- Euro-Sozialtickets gelang damals in nur vier Wochen. Es sollte deshalb möglich sein, die problemlose Einbeziehung von Neukunden des VRR-Tickets zum 1.1.2013 zu organisieren.