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Thema:  Bauen + Wohnen

Art:  Antrag

Solaranlagen bei Neubauten

Die Fraktionen Bündnis 90/Die GRÜNEN und CDU bitten den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1.    Bei allen Bauanträgen ab dem 1. Januar 2023 besteht grundsätzlich die Pflicht (z.B. über städtebauliche Verträge) zur Installation von Photovoltaikanlagen auf den Dächern der zu errichtenden Gebäude.

2.    Von der grundsätzlichen Verpflichtung sind alle B-Planverfahren erfasst, die ab dem 1. Januar 2023 neu eingeleitet werden.

3.    Die Verpflichtung entfällt,

a.    wenn die Vertragspartner*innen nachweisen, dass Installation und Betrieb einer PV-Anlage nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht möglich sind. Der Nachweis ist durch ein standardisiertes Verfahren zu
führen. Bezüglich eines solchen Verfahrens bittet der Ausschuss die Verwaltung ein Konzept zu erarbeiten und dem AKUSW bis zum Ende des 3. Quartals 2022 vorzuglegen.

b.    bei Nachweis, dass auf den angrenzenden Außenanlagen bereits PV-Anlagen oder Solarthermie vorhanden ist.

c.    wenn notwendige technische Voraussetzungen fehlen oder im Einzelfall begründete, insbesondere städtebauliche Ziele, einer Installation von PV-Anlagen entgegenstehen.

 

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