Die Zusammenlegung von zwei Abteilungen des Sozialamtes und damit auch von zwei Aufgabengebieten, die nunmehr in den Sozialbüros bearbeitet werden sollen, veranlasst den Personalrat zu der Anmerkung, dass in diesem Prozess ein Nachsteuerungsbedarf besteht.
Die Verwaltung wird gebeten, den Prozess der Umstrukturierung und die neue Arbeitssituation der Betroffenen zu bewerten und dabei zu erläutern, ob der vom Personalrat beschriebene Nachsteuerungsbedarf auch aus Sicht der Verwaltung vorliegt. In diesem Zusammenhang bitten wir um eine Einschätzung dazu, ob eine Arbeitsüberforderung der Beschäftigten vorliegt. Zudem möge die Verwaltung erläutern, welche Einsparpotentiale bei der Umstrukturierung geplant waren und in welchem Maße Einsparungen realisiert werden konnten.