Die Dortmunder Stadtwerke sind über die DEW21 mit 5,55 Prozent am RWE Gemeinschaftskohlekraftwerk in Hamm (Gekko) beteiligt. Gleichzeitig halten sie direkt und indirekt (über die KEB-Gruppe) 22.687.465 Stammaktien an der RWE AG. Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation von Gekko und der Senkung der Dividende der RWE Aktien bittet die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche finanziellen Auswirkungen hat die weitere Verzögerung der Inbetriebnahme von Gekko für die Stadt Dortmund bzw. die DSW21 und welche Kosten sind bisher zusätzlich aufgelaufen, da Gekko nicht – wie geplant – 2011 ans Netz gehen konnte?
2. Inwieweit sind die mit den Minderheitsgesellschaftern und RWE Power AG nachträglich getroffenen Regelungen und vereinbarten Abstandszahlungen geeignet, die bisherigen Verluste aus der Gekko-Beteiligung zu kompensieren?
3. Welche Rückstellungen für Drohverluste wurden von der DEW21-Geschäftsführung in den Geschäftsjahren 2008 bis 2013 für die Gekko-Beteiligung gebildet? Es wird um eine jahrgangsweise Darstellung gebeten.
4. Welche Abschreibungen für Gekko wurden von der DEW21-Geschäftsführung für die Geschäftsjahre 2008 bis 2013 gebildet bzw. werden in der mittelfristigen Finanzplanung ausgewiesen? Es wird um eine jahrgangsweise Darstellung gebeten. Inwieweit kann eine Sonderabschreibung ausgeschlossen werden?
5. In dem zur Ratssitzung vom 13.09.2007 vorgelegten Bericht der Wibera Wirtschaftsberatung AG zur Beteiligung an Gekko wurden unter Punkt C „Chancen und Risiken“ keinerlei Risikoszenarien aufgezeigt. Wer hatte seinerzeit die Aufgabenstellung mit Wibera abgestimmt?
6. Welche Einschätzung über die Risiken der Gekko-Beteiligung haben die Wirtschaftsprüfer im aktuellen Jahresbericht abgegeben?
7. Die RWE hat angekündigt, die Dividende ihrer Aktien zu senken. Welche finanzielle Einbußen (konkrete Summe) kommen damit auf die DSW21 zu?
8. 2009 hat der Rat den Ankauf weiterer RWE-Aktien durch DSW21 beschlossen. Die Finanzierung der RWE-Aktienankäufe erfolgte über Darlehen, die über die zu erzielenden Renditen refinanziert wurden. Welche Dividendenausschüttungen sind erforderlich, um den Finanzierungsaufwand dieser Darlehen sicherzustellen bzw. inwieweit müssen aus dem laufenden Geschäft zusätzliche Einnahmen erwirtschaftet werden, um diese Darlehensverpflichtungen bedienen zu können?
9. Welche Auswirkung haben die aktuellen finanziellen Einbußen auf die Haushaltsplanung und mittelfristige Investitionsplanung der DSW21 (u. a. in Bezug auf die Ertüchtigung der Stadtbahnanlagen, die Belastungen aus dem Ergebnisabführungsvertrag durch den Dortmunder Flughafen, Pensionsrückstellungen, die geplanten Ergebnisübernahmen aus den Beteiligungen an der DEW21, Gelsenwasser AG)? Wie sollen die Einbußen kompensiert werden, das heißt, welche Folgen kommen konkret auf die MitarbeiterInnen der DSW21 und auf den ÖPNV zu?
10. In welcher Höhe hat die notwendige Abschreibung des RWE-Aktienbesitzes Auswirkungen auch auf den Haushalt der Stadt Dortmund z. B. auf die Minderung der Rücklage?