Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Die Personal- und Organisationsstruktur der Bürgerdienste wird mit Hilfe einer externen und umfassenden Organisationsuntersuchung begutachtet.
2. Ziel der Organisationsuntersuchung soll es sein, die Bürgerdienste sowohl organisatorisch als auch personell den gestiegenen Anforderungen und Herausforderungen anzupassen und eine Struktur zu entwickeln, mit der die Bürgerdienste zukunftssicher aufgestellt sind.
3. Im Mittelpunkt der Untersuchung sollen dabei die Kundenorientierung (serviceorientiertes Bürgeramt), die Verbesserung der Arbeitssituation der Mitarbeiter*innen durch eine zuverlässige Personalbemessung sowie die Sicherheit und Kontrolle der Abläufe stehen. Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere die Herausforderungen durch die steigende Bevölkerungsentwicklung.
4. Die bisher von den Fraktionen gemachten Vorschläge und Zielsetzungen sollen in die externe Begutachtung einfließen und bewertet werden.
5. Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Bürgerdienste in seiner nächsten Sitzung ent-sprechende Vorschläge einer Ausschreibung zur Beauftragung einer Organisationsuntersuchung vor.
6. Kurzfristig sind in den Bürgerdiensten zur Entlastung der Mitarbeiter*innen sowie zur Verbesserung und Beschleunigung der Abläufe im Sinne der Bürgerinnen und Bürger die personellen Kapazitäten auch durch Umschichtungen innerhalb der Verwaltung aufzustocken.
Begründung: Die Prüfungsergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes sowie die immens gestiegenen Zahlen der Kundinnen und Kunden in den letzten Monaten und die daraus resultierenden hohen Arbeitsbelastungen für die Mitarbeiter*innen zeigen deutlich, dass eine grundlegende Begutachtung der Organisations- und Personalstruktur sowie eine zukunftssichere Neuorganisation der Bürgerdienste dringend notwendig sind. Es ist dabei nicht hilfreich, politische Vorschläge zur konkreten Umstrukturierung und Optimierung der Bürgerdienste zu beschließen, ohne diese Vorschläge vorab auf ihre Effektivität und Auswirkungen zu untersuchen. Genauso wenig hilfreich ist es, diese Vorschläge durch die für die bisherigen Abläufe Verantwortlichen bewerten zu lassen. Eine Begutachtung und Analyse zur Neuorganisation der Personal- und Organisations-struktur der Bürgerdienste unter Einbeziehung der bisher gemachten Anregungen sollte deshalb zwingend von außen erfolgen.