Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Alle in den aktuellen Bebauungsplänen ausgewiesenen Wohnbauflächen werden dahingehend überprüft, ob sie sich für die Reservierung von Flächen zu Gunsten des öffentlich geförderten Wohnungsbaus (10 -30 WE, mindestens 2,5 -3 Geschosse) eignen.
Um eine größtmögliche soziale Durchmischung der Bewohnerstruktur in der gesamten Stadt zu gewährleisten, sind entsprechende Flächen in möglichst allen bestehenden Baugebieten über städtebauliche Verträge zu reservieren.
Der AUSWI beauftragt die Verwaltung, kurzfristig ein konkretes Verfahren vorstellen, wie entsprechende Restflächen reserviert und an Investoren vermarktet werden können.
Begründung: Die Bedingungen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau sind gut wie nie. Durch die jetzt neu verabschiedeten Richtlinien für die "Soziale Wohnraumförderung" wurden Investitions- bedingungen im geförderten Wohnungsbau nochmal deutlich verbessert. Zugleich erhalten die Kommunen durch ein bis 2017 festgeschriebenes Fördervolumen ein zusätzliches Maß an Planungssicherheit.