Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf über die Sicherheit in Häfen und Hafenanlagen im Land NRW auf den Weg gebracht. Hintergrund ist die Befürchtung von „sicherheitsrelevanten Ereignissen infolge terroristischer Handlungen“. Die EU verlangt Maßnahmen zur Erhöhung der Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Häfen. Die Landesregierung strickt daraus eine Gesetz, das die Kosten und Lasten abwälzt, dafür aber in ungeheurem Maße bürokratische Hürden und Vorschriften etabliert, die eine Hafen GmbH wie in Dortmund nahezu handlungsunfähig machen können.